Weko büsst im Hallenstadion-Fall auch Ticketcorner
Nicht nur die Hallenstadion Zürich AG, sondern auch der Billettverkäufer Ticketcorner hat sich zwischen 2009 und 2011 im Zusammenhang mit Konzerten im Hallenstadion missbräuchlich verhalten. Das stellte die Wettbewerbskommission (Weko) fest.

Wie sie am Donnerstag mitteilte, brummt sie der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) eine Busse von rund 50'000 Franken und Ticketcorner eine solche von rund 65'000 Franken auf. Dies wegen eines 2008 zwischen diesen beiden Unternehmen abgeschlossenen Zusammenarbeitsvertrags.
Das Bundesgericht hatte bereits 2020 festgehalten, dass die AGH mit diesem Vertrag eine wettbewerbswidrige Absprache getroffen habe. Das Gericht wies damals die Weko an abzuklären, ob auch Ticketcorner ein wettbewerbswidriges Verhalten vorzuwerfen sei.
Nun sagt die Weko: Auch diese Firma hatte im Ticketing für grosse Konzerte in der Deutschschweiz 2009 bis 2011 eine marktbeherrschende Stellung. Durch den Abschluss des Vertrags mit der AGH verhielt sich Ticketcorner ebenfalls missbräuchlich.






