Krankenkassen

Vorstoss für Krankenkassen-Werbeverbot ist vom Tisch

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Bern,

Die Schweizer Krankenkassen dürfen weiterhin Prämiengelder für Werbung nutzen. Ein Parlamentsvorstoss ist vom Nationalrat abgelehnt worden.

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Krankenkassen. (Symbolbild) - Keystone

Schweizer Krankenkassen werden auch künftig Prämiengelder für Werbung einsetzen können. Ein Parlamentsvorstoss für ein solches Verbot ist am Dienstag vom Nationalrat abgelehnt worden und damit vom Tisch. Mit 122 zu 71 Stimmen gab die grosse Kammer der Parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (SP/NE) keine Folge.

Hurni reichte die Initiative noch als Nationalrat ein. Heute ist er Ständerat. Er argumentierte, die Krankenkassenprämien stiegen und stiegen, doch die Krankenkassen machten Werbung im grossen Stil. Diese «unnötigen Ausgaben» seien zu stoppen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) gab der Initiative Anfang dieses Jahres noch Folge. Doch stimmte die ständerätliche Schwesterkommission diesem Entscheid nicht zu, sodass die Initiative zurück in die SGK-N kam.

Kommissionsmehrheit gegen das Werbeverbot

Diese beantragte nun, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Kommissionssprecherin Kris Vietze (TG/FDP) sagte im Rat, bei einem Werbeverbot könnten aus Sicht der Kommissionsmehrheit Krankenkassen neue Angebote nicht mehr bekanntmachen. Das würde zwangsläufig Innovation, Angebotsvielfalt und Wettbewerb behindern.

Auch seien Umsetzungsprobleme zu befürchten, da viele Krankenkassen sowohl im Grund- wie im Zusatzversicherungsbereich tätig seien. Zudem machten die Werbeausgaben der Kassen rund 0,4 Prozent des Prämienvolumens aus. Es ginge also nicht um nennenswerte Einsparungen.

Kommentare

User #371 (nicht angemeldet)

Hier geben auch KK-CEO ihre Voten ab, somit werden sie beeinflussen und Übersicht wird verfälscht. So dumm sind wir nicht liebe CEO's, Hauptsache ihr könnt uns weiterhin abzocken mit eurem OBLIGATORIUM

User #371 (nicht angemeldet)

Betreibungs-Ämter machen fröhlich mit, Rechrsvorschlag wird verweigert und sofort die Pfändung eingeleitet. Soweit sind wir schon !

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