Vorstoss: Email-Adresse soll man behalten können wie Handynummer
Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy fordert, dass Internet-Anbieter bei einem Wechsel die Email-Adresse weitergeben sollen. Der Bundesrat soll Varianten prüfen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Wer die Email-Adresse beim Internet-Providet hat, verliert diese meist bei einem Wechsel.
- Mitte-Nationalrat Blunschy will dies verhindern.
- Der Bundesrat soll aufzeigen, wie ein Mitnahmerecht analog zur Handynummer umgesetzt werden kann.
«Das geht nicht», sagt Nationalrat Dominik Blunschy (M/SZ): Wer seine Email-Adresse bei seinem Internetanbieter hat, verliert diese unter Umständen bei einem Anbieterwechsel. Und dazu womöglich alle Emails, die sich manchmal seit Jahrzehnten angesammelt haben.
Bundesrat sieht bislang keine Möglichkeit
Viele Kundinnen und Kunden bleiben so beim angestammten Internet-/Telekomanbietern, weil sie ihre providergebundene E-Mail-Adresse nicht verlieren wollen. Theoretisch sind in der Schweiz allein bei den grossen Anbietern Bluewin, Sunrise oder Quickline Millionen von Email-Adressen in Betrieb. Ob diese häufig beziehungsweise als primäre Adresse genutzt werden, weiss man allerdings nicht.

Blunschy wollte vom Bundesrat wissen, ob das nicht besser gehe. «Bei den Handynummern haben wir auch eine sogenannte Rufnummer-Portierung eingeführt. Das heisst: Ich kann meine Handynummer mitnehmen.»
Gleiches sollte doch auch für Email-Adressen möglich sein? Die Antwort von Kommunikationsminister Albert Rösti viel eher enttäuschend aus: Nicht umsetzbar, nicht vorgesehen.
Röstis Empfehlung: «Einen E-Mail-Dienst eines Drittanbieters oder eine eigene Domain zu nutzen.» Das wäre natürlich eine Lösung, bestätigt Blunschy, aber: «Das ist nicht massentauglich.»
Email-Adresse mitnehmen: «Möglichst niederschwellig»
Für Blunschy als IT-Berater wäre beides wohl kein Problem. Aus Konsumentenschutzgründen müsse die Lösung aber möglichst niederschwellig sein, findet er. «Ich kann den Leuten nicht erklären gehen, ‹macht eine eigene Domain›. Oder was der Unterschied ist zwischen einem Drittanbieter und einem Internetprovider.»
Statt Fragen stellt Mitte-Nationalrat Blunschy nun Forderungen an den Bundesrat. Mit seinem Postulat will er dem Bundesrat einen Prüfauftrag aufbürden: Er soll klären, ob ein Mitnahmerecht technisch möglich ist.

«Es wären aber auch andere Lösungen denkbar. Beispielsweise eine befristete oder unbefristete Weiterleitung von meinen Mails.» Einige Provider hätten wohl Freude an einer Email-Portierung à la Handynummer, weil sie bereits einen solchen Service anbieten, vermutet Blunschy. Andere nicht, weil sie ihre Dienstleistungen anpassen müssten.
«Ich finde, aus Konsumentenschutz-Gründen, aber auch aus wettbewerbspolitischer Sicht wäre es wichtig, dass wir gleiche Bedingungen haben.» Damit ist Dominik Blunschy nicht allein – seinen Vorstoss haben Mitglieder diverser anderer Parteien mitunterzeichnet.








