Vorsorgeaufträge sollen wie Testamente hinterlegt werden können

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Bern,

Kantone sollen eine Stelle schaffen, bei der Vorsorgeaufträge hinterlegt werden können. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss zu.

Eine Person schreibt ihr Testament. Neu sollen die Pflichtanteile für Kinder und andere Nahestende kleiner sein.
Eine Person schreibt ihr Testament. Neu sollen die Pflichtanteile für Kinder und andere Nahestende kleiner sein. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Kantone sollen eine Stelle schaffen, bei der Vorsorgeaufträge hinterlegt werden können.
  • Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem entsprechenden Vorstoss zu.

Kantone sollen eine Stelle schaffen, bei der Vorsorgeaufträge hinterlegt werden können. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einem entsprechenden Vorstoss oppositionslos zugestimmt.

Wird jemand durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig, regeln Dritte die finanziellen Angelegenheiten. Wer dies sein soll, kann in einem Vorsorgeauftrag festgehalten werden.

Damit diese Aufträge auch gefunden werden, sollen die Kantone nun eine Stelle schaffen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wird verpflichtet, sich jeweils an diese Stelle zu wenden, wenn eine Person urteilsunfähig wird. Für Testamente existiert bereits eine entsprechende Regelung.

Die Motion richtet sich an den Bundesrat, weil eine entsprechende Bestimmung in das Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgenommen werden muss.

Das Geschäft geht an den Bundesrat.

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