Die SPK-N hat eine Verfassungsvorlage zum Stimm- und Wahlrechtsalter 16 ausgearbeitet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Dezember.
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Ein Wähler wirft einen Stimmzettel in eine Urne. - afp
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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele junge Menschen engagieren sich politisch.
  • Nun ist eine Vorlage zur Senkung des Stimm- und Wahlalter in der Vernehmlassung.
  • Dies würde knapp 130'000 jugendliche Schweizerinnen und Schweizer betreffen.

Weil das politische Engagement junger Menschen in der jüngeren Vergangenheit gestiegen ist, sollen sie früher am politischen Leben teilnehmen können. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat eine Verfassungsvorlage ausgearbeitet, die das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre senken soll. Das teilten die Parlamentsdienste am Montag mit.

Die Kommission sei der Ansicht, dass dadurch auch der politischen Bildung Schub verliehen werde, weil die Schülerinnen und Schüler und die Lernenden die politischen Lerninhalte früher in der Praxis anwenden können. Das Mindestalter, um in ein politisches Amt gewählt werden zu können, soll jedoch bei 18 Jahren bleiben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Dezember.

Viele Junge engagieren sich politisch

Die Änderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Grüne/BS) zurück. Vielen Jungen gehe es angesichts der Krisen der Gegenwart nicht gut, sagte Arslan in der Nationalratsdebatte im März. In dieser Situation werde die Frage der politischen Beteiligung noch wichtiger.

16- und 17-Jährige seien sehr interessiert an der Politik und hätten die zum Abstimmen und Wählen nötige politische Bildung. Arslan verwies namentlich auf die hohe Zahl junger Menschen an Demonstrationen gegen den Ukraine-Krieg.

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Demo gegen den Ukraine Krieg auf dem Berner Bundesplatz. - keystone

Gemäss Mitteilung würde die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters knapp 130'000 jugendliche Schweizerinnen und Schweizer betreffen. Der Anteil der stimm- und wahlberechtigten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz würde um rund 2,4 Prozent erhöht. Die Kommission verabschiedete den Entwurf mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen in die Vernehmlassung.

Mehrere Kantone haben bereits entschieden

Die Kommissionsminderheit und die sich enthaltenden Stimmen kritisieren, dass die Senkung des Alters für das Stimm- und Wahlrecht in einem «ungerechtfertigten Gegensatz» zu den zivil- oder strafrechtlichen Rechten und Pflichten stehen würde, welche die Schweizerinnen und Schweizer erst ab 18 Jahren kennen.

So könnte etwa jemand zwar abstimmen und wählen, jedoch keinen Vertrag unterschreiben dürfen. Problematisch sei ausserdem, dass die Altersschwelle für das aktive und für das passive Wahlrecht getrennt werden solle.

In den letzten Jahren wurde in mehreren Kantonen über das Stimmrechtsalter 16 auf kommunaler und kantonaler Ebene entschieden. Fast überall resultierte ein Nein. Bis heute dürfen 16- und 17-Jährige nur im Kanton Glarus abstimmen und wählen. Am 25. September wird auch in Bern darüber abgestimmt.

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