Vier Kantone dürfen Abstimmungen per E-Voting weiterführen
Der Bundesrat erlaubt vier Kantonen, ihre E-Voting-Tests fortzusetzen: Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau erhalten eine erneuerte Grundbewilligung.

Der Bundesrat hat am Mittwoch vier Kantonen bewilligt, die Versuche mit elektronischer Stimmabgabe weiterzuführen. Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau erhalten eine erneuerte Grundbewilligung von E-Voting-Tests. Diese gelten weiterhin für eine limitierte Zielgruppe.
Die Bewilligungen sind für das E-Voting bei eidgenössischen Abstimmungen bestimmt. Sie gelten bis zum Urnengang vom 6. Juni 2027. Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz über die bisherigen Einsätze, wie es in der Mitteilung des Bundesrats heisst.
Erfolgreiche Tests in verschiedenen Kantonen
Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau haben ihre Versuche mit E-Voting im Juni 2023 gestartet und bei den Nationalratswahlen im Oktober desselben Jahres eingesetzt. Graubünden testet seit März 2024 die elektronische Stimmabgabe.
Im Kanton Basel-Stadt können Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte aus dem Inland mit einer Behinderung von diesem Angebot Gebrauch machen. In den drei anderen Kantonen gilt es ebenfalls für Stimmberechtigte im Ausland, zusätzlich aber auch für E-Voting-Gemeinden auf Anmeldung sowie für Inlandschweizerinnen und -schweizer bis maximal 30 Prozent des kantonalen Elektorats.
Zulassung von rund 159'500 Stimmberechtigten
Insgesamt beantragen die Kantone für die Abstimmung vom 28. September 2025 die Zulassung von rund 159’500 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 2,8 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten, wie es weiter im Communiqué heisst.
Nebst der Grundbewilligung durch den Bundesrat benötigen die Kantone pro Urnengang auch eine Genehmigung der Bundeskanzlei. Diese gewährt den vier Kantonen die Zulassung für die Abstimmung vom 28. September 2025.