Terrororganisationen wie Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) bleiben in der Schweiz weiterhin verboten.
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Justitia - AFP/Archiv

Die maximale Freiheitsstrafe für Verstösse beträgt fünf Jahre. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verfügung beschlossen, die sich neu auf das Nachrichtendienstgesetz stützt.

Demnach geht von den zwei erwähnten sowie verwandten Organisationen «nach wie vor eine grosse Bedrohung für die innere Sicherheit aus», wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Für diese Organisationen gehöre die Schweiz zur westlichen, als islamfeindlich eingestuften Welt und stelle damit aus deren Sicht ein legitimes Ziel von Terroranschlägen dar.

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden, wer mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedroht.

Bisher beruhte das Verbot auf einem eigenen Gesetz, das jeweils befristet erlassen wurde. Im Nachrichtendienstgesetz übertrug das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, Verbote zu verfügen. Es ist nun das erste Mal, dass der Bundesrat vom entsprechenden Artikel im Gesetz Gebrauch macht.

Damit wird das bisherige Gesetz hinfällig. Der Bundesrat hat deshalb dessen Aufhebung auf den 1. Dezember 2022 beschlossen. Die eidgenössischen Räte haben die Aufhebung bereits gutgeheissen.

Der Bundesrat will die Schweiz und ihre Interessen weiterhin vor Terrorismus schützen, wie er schreibt. Bei Anschlägen auf Schweizer Territorium könnten aber auch Interessen von anderen Staaten zum Ziel werden, die Dschihadisten als islamfeindlich wahrnehmen oder denen international bei der Bekämpfung des Dschihadismus eine herausragende Rolle zukomme.

Weiterhin könnten sich Anschläge gegen Ziele im Inland oder gegen Schweizer Interessen im Ausland richten. Schweizer Staatsangehörige könnten zudem Opfer von Entführungen durch dschihadistische Gruppierungen werden. Schliesslich könnte die vor allem vom IS betriebene Online-Propaganda auch in der Schweiz radikalisierende Wirkung haben.

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