Umweltdirektoren gegen «unsensiblen Kahlschlag» im Umweltschutz

Das Wichtigste in Kürze
- Die Umweltdirektoren haben nichts gegen eine Lockerung von Umweltvorschriften.
- Dies, um die Versorgungssicherheit angesichts des Gasmangels sicherzustellen.
- Sie lehnen aber einen «unsensiblen Kahlschlag des Umwelt- und Landschaftsschutzes» ab.
Angesichts eines möglichen Strom- oder Gasmangels haben die kantonalen Umweltdirektorinnen und -direktoren nichts gegen eine Lockerung von Umweltvorschriften im Interesse der Versorgungssicherheit. Einen «unsensiblen Kahlschlag des Umwelt- und Landschaftsschutzes» lehnen sie aber ab.
Die Kantone verfügten über die fachliche Kompetenz und die Erfahrung zur Umsetzung angepasster Umwelt- und Landschaftsschutzvorschriften, teilte die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorinnen- und direktorenkonferenz (BPUK) am Donnerstag nach ihrer Hauptversammlung in Pontresina GR mit. Deshalb müssten sie bei Mitwirkung und Umsetzung einbezogen sein.

Die vom Bundesrat anvisierten Massnahmen dürften keinesfalls ein Präjudiz für eine langfristige Lockerung der Schutzvorgaben oder eine Zentralisierung des Vollzugs sein, verlangte die BPUK. Die Massnahmen und Lockerungen sollten befristet, effektiv und ohne irreversible Umweltschäden umgesetzt werden.