Stromfirmen sollen Beschaffungsverluste an Tarife anrechnen können
Verteilnetzbetreiber sollen Verluste aus der Strombeschaffung künftig den Grundversorgungstarifen anrechnen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Vorlage zugestimmt – gegen den Willen der SVP.

Gemäss geltendem Recht sind die Stromkonzerne dazu angehalten, möglichst vorausschauend Strom zu beschaffen. Unerwartete Stromüberschüsse – beispielsweise infolge einer erhöhten Produktion durch Photovoltaikanlagen – können jedoch dazu führen, dass überschüssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen.
Die Mehrheit der grossen Kammer ist der Meinung, dass daraus entstehende Verluste künftig mit möglichen Gewinnen verrechnet und an die Grundversorgungstarife angerechnet werden sollen. Die Weitergabe von unnötigen Kosten an die Kunden soll weiterhin durch eine vorausschauende Beschaffung mithilfe guter Prognosen verhindert werden.
Konkret sollen in Zukunft die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) unterliegen.
Mit 134 zu 57 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zur Änderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes, welche ihre Energiekommission lanciert hatte. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Dessen vorberatende Kommission hatte der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision grünes Licht gegeben. Auch der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden.
Die SVP stellte sich im Nationalrat gegen die Neuerung. Sie ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unnötigen Anstieg der Kosten für die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht verhindern könnten. Christian Imark (SVP/SO) plädierte stattdessen dafür, die gesetzlichen Vorgaben der Strombeschaffung grundsätzlich anzupassen. Er sprach von einem «Systemfehler».






