Status S für Ukraine-Flüchtlinge hängt neu von Herkunftsregion ab
Der Bundesrat entscheidet über neue Regelungen zum Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge.

Der Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine wird frühestens Anfang März 2027 aufgehoben. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Allerdings werden Gesuchstellende bei der Gewährung des Schutzstatus neu je nach Herkunftsgebiet unterschiedlich behandelt.
Damit will der Bundesrat eine Forderung aus dem Parlament erfüllen. Die Räte verlangten, beim Gewähren von vorübergehendem Schutz zwischen Regionen der Ukraine zu unterscheiden, in die die Rückkehr als zumutbar oder nicht zumutbar gilt.
Neue Regeln betreffen nur zukünftige Anträge
Zurzeit als zumutbar gelte eine Rückkehr in die Regionen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi, schrieb der Bundesrat nun. Die neue Regel gilt ab dem kommenden 1. November.
Wer den Status S schon erhalten hat, ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Menschen aus der Ukraine, die den Status S nach neuen Regeln nicht mehr erhalten, können ein Asylgesuch stellen.
Den Schutzstatus S will der Bundesrat bis 4. März 2027 weiterführen. Verlängert hat er auch die Unterstützung für Geflüchtete mit Status S.