Ständeratskommission will frühe Sprachförderung unterstützen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Bildungskommission des Ständerats (WBK) will in die frühe Sprachförderung investieren. Das hat sie am Freitag entschieden.

    Sprachförderung
    LDP-Nationalrat Christoph Eymann lancierte eine Motion zur Unterstützung der frühen Sprachförderung. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat will die frühe Sprachförderung unterstützen.
    • LDP-Nationalrat Christoph Eymann lancierte eine entsprechende Motion.
    • Auch der Bundesrat zeigt sich damit einverstanden.

    Die frühe Sprachförderung soll unterstützt werden. Die Bildungskommission des Ständerats (WBK) hat eine Motion von LDP-Nationalrat Christoph Eymann (BL) mit 7 zu 4 Stimmen angenommen. Das teilte sie am Freitag mit.

    Eymann verlangt die Unterstützung des Bundes zur Koordination der Arbeiten in den Kantonen und Gemeinden. Ausserdem fordert er finanzielle Unterstützung für die frühe Sprachförderung. Diese könne auch als Massnahme zur Integration begründet werden. Es wäre im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der Schweiz, argumentiert Eymann.

    Er verweist darauf, dass das Ziel von 95 Prozent Sek-II-Abschlüssen bei in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern verfehlt werde. Frühe Sprachförderung sei wichtig, um herkunftsbedingte Defizite möglichst vor Beginn der schulischen Laufbahn wettzumachen. Bei den in der Schweiz geborenen ausländischen Kindern bestehe die Chance, dadurch die Bildungsvoraussetzungen erheblich zu verbessern.

    Bundesrat ist einverstanden

    Der Bundesrat hatte sich mit dem Auftrag einverstanden erklärt. In seiner Stellungnahme wies er auf die bereits unternommenen Anstrengungen hin. Dies insbesondere im Asylbereich, jedoch auch auf die föderale Aufgabenteilung, die dem Anliegen Grenzen setzt: Für die Bildung sind Kantone und Gemeinden zuständig. Der Nationalrat hatte die Motion in der Frühjahrssession angenommen.

    Mit grosser Mehrheit abgelehnt hat die Kommission hingegen eine Standesinitiative des Kantons Thurgau. Diese verlangt, dass Fremdsprachige die Kosten für Übersetzungen oder Zusatzunterricht tragen müssen, die sie durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen.

    Die WBK will die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts nicht in Frage stellen und lehnt eine Verfassungsänderung daher entschieden ab. Es wäre wenig opportun, mittels eines Systems der Kostenandrohung im Bildungsbereich auf die Integrationsbemühungen Fremdsprachiger abzuzielen, schreibt sie. Die Kommission glaubt auch nicht, dass sich Sanktionsandrohungen gegen Eltern positiv auf den Lernerfolg der Kinder auswirken.

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