Am 1. Mai wird die Integrationspauschale für die Kantone verdoppelt. Damit soll die Integration von Geflüchteten in die Arbeitswelt verbessert werden.
Bund und Kantone wollen die Integration von Personen mit Bleiberecht in den Arbeitsmarkt fördern. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen nach drei Jahren über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. (Themenbild)
Bund und Kantone wollen die Integration von Personen mit Bleiberecht in den Arbeitsmarkt fördern. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen nach drei Jahren über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Mai wird die Integrationspauschale für die Kantone verdoppelt.
  • Flüchtlinge sollen besser in die Arbeitswelt integriert werden.

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren. Das ist das Ziel der Integrationsagenda von Bund und Kantonen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Umsetzung genehmigt und auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.

Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Bund mehr für die Integration von Personen mit Bleiberecht: Die Integrationspauschale an die Kantone wird von 6000 auf 18'000 Franken erhöht.

Künftig können die Kantone Mittel aus dieser Pauschale auch für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden mit Bleibeperspektive verwenden.

Kantone erhalten mehr für Minderjährige

Mehr erhalten die Kantone auch zur Abgeltung der Zusatzkosten für unbegleitete Minderjährige: Neu sind es 86 statt 50 Franken pro Person und Tag. Das soll sicherstellen, dass Minderjährige angemessen untergebracht und betreut werden.

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Mehr als die Hälfte der Kantone und die Konferenz der Kantonsregierungen hatten in der Vernehmlassung eine Übergangsfinanzierung für die Asyljahrgänge 2015 und 2016 gefordert – oder eine rückwirkende Ausrichtung der höheren Pauschale ab dem 1. Januar 2019.

Dieser Forderung hat der Bundesrat nicht entsprochen. Sie sei schon bei der Entwicklung der Integrationsagenda eingehend diskutiert und verworfen worden, schreibt er im Kommentar zur Vernehmlassung.

Die Pauschale von 18'000 Franken wird für die nach dem 1. Mai ergangenen Entscheide ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die Kantone die Programmvereinbarungen gemäss der Integrationsagenda ergänzt und eine entsprechende Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben.

Aufgenommen hat der Bundesrat dagegen die Forderung, die Massnahmen, welche die Kantone umsetzen müssen, offener zu formulieren. Die Konferenz der Kantonsregierungen hatte kritisiert, eine zu detaillierte Festlegung schränke den Handlungsspielraum der Kantone ein.

Alle ausser SVP dafür

Grundsätzlich haben sich in der Vernehmlassung alle Kantone und alle Parteien mit Ausnahme der SVP für die Verordnungsänderungen ausgesprochen.

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Nach Einschätzung des Bundes haben rund 70 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen. Das soll stärker gefördert werden.

Bund und Kantone hatten sich im Rahmen der Integrationsagenda auf Wirkungsziele geeinigt, die für alle Kantone verbindlich sind. Dazu gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben. Mindestens die Hälfte aller Erwachsenen soll nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein.

Die Wirkung der Integrationsagenda soll periodisch überprüft werden. Derzeit entwickelt der Bund gemeinsam mit den Kantonen ein Monitoring, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt.

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