Ständeratskommission lehnt neue Versicherungslösung bei Erdbeben ab
Die Ständeratskommission lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Versicherungslösung für Erdbebenschäden ab.

Gibt es nach einem schweren Erdbeben Schäden an Gebäuden, sollen auch künftig nicht alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer solidarisch dafür aufkommen. Die zuständige Ständeratskommission lehnt eine vom Bundesrat vorgestellte neue Versicherungslösung knapp ab.
Mit 7 zu 6 Stimmen ist die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) nicht auf die entsprechende Vorlage eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die Verfassungsänderung zur Finanzierung von Erdbebenschäden entscheidet als Nächstes die kleine Kammer.
Die Vorlage sieht vor, dass der Bund für die Behebung von Schäden von den Hausbesitzern einen zweckgebundenen Beitrag erheben kann. Dieser soll maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme betragen. Damit würden für die Behebung von Schäden bis zu 22 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
Eigenverantwortlichkeit statt Solidarität?
Die Mehrheit der Urek-S stellt dagegen die Eigenverantwortung bei der Prävention von Erdbebenschäden ins Zentrum, wie es in der Mitteilung hiess. Sie erachte es nicht als notwendig, auf Ebene des Bundes eine Grundlage für eine finanzielle Vorsorgelösung zu schaffen.
Die Gegnerinnen und Gegner einer neuen Versicherungslösung argumentieren, dass der Versicherungsmarkt bereits Lösungen anbiete, die von Gebäudebesitzerinnen und -besitzern in Eigenverantwortung in Anspruch genommen werden könnten. Bei einer Bundeslösung sei hoher administrativer Aufwand zu befürchten.
Eine starke Kommissionsminderheit betont dagegen die Notwendigkeit einer neuen Bestimmung. Nur ein Bruchteil der Gebäude sei heute gegen Erdbebenschäden versichert. Die Bemühungen, eine obligatorische Erdbebenversicherung auf kantonaler Ebene einzuführen, seien fruchtlos geblieben.










