Ständeratskommission gegen Neuregelung bei Abschiebungen
Im Gegensatz zur Nationalratskommission sieht die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) keinen Handlungsbedarf in Sachen Sozialhilfebezug durch Ausländerinnen und Ausländer. Sie lehnt eine parlamentarische Initiative ab, die eine Präzisierung des geltenden Rechts verlangt.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar 2019 trat eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Kraft.
Gemäss dieser kann der Bezug von Sozialhilfe aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - bis zu einem Landesverweis.
Die Baselbieter SP-Nationalrätin Samira Marti fordert nun, dass Personen, die seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr entzogen werden kann. «Unverschuldet» ist der Bezug von Sozialhilfe laut Marti etwa bei Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten oder «Pech». Ausgenommen von dieser Regelung sollen Personen sein, die «mutwillig» Sozialhilfe beziehen oder keine Anstrengungen unternehmen, ihre Situation zu ändern.
Nachdem die Nationalratskommission dem Anliegen knapp zugestimmt hatte, lehnte die SPK-S die parlamentarische Initiative mit 6 zu 5 Stimmen ebenso knapp ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Mehrheit argumentiert, dass die Behörden bereits heute eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornähmen, bevor sie eine Bewilligung entzögen.
Die Initiative geht nun zurück an die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N).