Im Gesundheitswesen soll keine eidgenössische Qualitätskommission eingesetzt werden, um gemeinsame Qualitätsvorgaben zu erarbeiten, meint die SGK.
Das Bundeshaus in Bern.
Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist rückläufig und entspricht dem tieften Stand seit elf Jahren. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGK ist gegen den Einsatz einer eidgenössischen Qualitätskommission.
  • Über die Massnahme wird bereits seit Jahren gestritten.

Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) will nicht, dass der Bundesrat im Gesundheitswesen eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzt. Die Akteure sollen gemeinsam Qualitätsvorgaben erarbeiten.

Das hat die SGK bei der Beratung einer Gesetzesvorlage beschlossen, mit welcher die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen verbessert werden soll. Über die Massnahmen wird seit Jahren gestritten.

Die Ständeratskommission hat sich nun mit 7 zu 6 Stimmen für eine Organisation ausgesprochen, in der alle Akteure mitwirken sollen: Kantone, Leistungserbringer, Versicherer, Versicherte, Patientenorganisationen und Fachleute.

Die Organisation soll in einem «bottom-up»-Prozess Qualitätsindikatoren entwickeln und Studien sowie Programme zur Qualitätsentwicklung durchführen, wie die SGK in einer Mitteilung von heute Freitag schreibt.

Zu behördennah

Der Bundesrat und der Nationalrat wollen eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen – in Form einer Stiftung oder einer ausserparlamentarischen Kommission.

Die Mehrheit der Ständeratskommission findet, eine solche Kommission wäre zu behördennah. Die Minderheit möchte dem Nationalrat folgen. Sie argumentiert, die Leistungserbringer und Versicherer hätten die Qualitätsentwicklung seit Jahren voranbringen sollen, doch sei nur wenig geschehen.

Die Ständeratskommission wird die Beratung der Vorlage an der nächsten Sitzung weiterführen. Im Nationalrat war die zentrale Frage, wer die Kosten für die Massnahmen trägt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratNationalrat