Unter bestimmten Bedingungen will der Ständerat anderen Ländern die Weitergabe von Kriegsmaterial, das in der Schweiz gekauft wurde, ermöglichen.
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Für eine erleichterte Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial in Frage käme etwa Deutschland, das der Ukraine Schweizer Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard weitergeben möchte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/CARSTEN REHDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Andere Länder können in der Schweiz gekauftes Kriegsmaterial weitergeben.
  • Das will der Ständerat ermöglichen – jedoch unter bestimmten Bedingungen.
  • Bedingung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen Konflikt verwickelt ist.

Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen anderen Ländern die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial ermöglichen. Er hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) angenommen.

Für Länder soll die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auf fünf Jahre begrenzt werden. Dies gilt für Länder, die Schweizer Werten verpflichtet sind und die Schweizer Kriegsmaterial kaufen.

Bedingung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen Konflikt verwickelt ist. Und dass die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt respektive von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht. Der Ständerat sagte mit 22 zu 17 Stimmen und bei vier Enthaltungen Ja zu dieser Initiative.

Die Initiative geht nun wieder an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N). Diese hat sie im Februar zur Ablehnung empfohlen.

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