Die (SIK-S) will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial lockern. Eine «Lex Ukraine» lehnt sie allerdings ab.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial lockern. Eine Lex Ukraine will die Kommission aber nicht. (Themenbild)
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial lockern. Eine Lex Ukraine will die Kommission aber nicht. (Themenbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Waffen sollen gemäss der SIK-S einfacher wieder ausgeführt werden können.
  • Eine «Lex Ukraine» lehnt die Ständeratskommission aber ab.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial zwar lockern. Eine «Lex Ukraine» wie die Schwesterkommission des Nationalrates will die Mehrheit der Kommission aber nicht.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) wählt damit einen anderen Weg als ihre Schwesterkommission. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie dazu eine parlamentarische Initiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Streitpunkt «Lex Ukraine»

Die SIK-S will das Kriegsmaterialgesetz so ändern, dass die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen für bestimmte Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, nur während fünf Jahren gilt. Gleichzeitig will die Kommission aber Bedingungen setzen hinsichtlich der Situation in den Zielländern.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) hingegen hatte sich vor gut einer Woche für eine «Lex Ukraine» ausgesprochen. Sie will die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial ermöglichen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine geschieht.

Die entsprechende parlamentarische Initiative der SIK-N unterstützte die Ständeratskommission mit 9 zu 3 Stimmen nicht. Ihre Mehrheit ist der Ansicht, dass mit Wiederausfuhren einzig in die Ukraine gegen den im Neutralitätsrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstösst.

Die Minderheit fand, dass es für die Schweiz an der Zeit sei, sich gegenüber Partnerländern, die Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine reexportieren wollten, solidarisch zu zeigen.

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