Ständerat will Vertragszwang für Krankenkassen lockern
Der Vertragszwang zwischen Krankenversicherern und Ärzten sowie Spitälern soll im ambulanten und stationären Bereich gelockert werden. Die entsprechende Änderung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll unter anderem den steigenden Kosten im Schweizer Gesundheitswesen entgegenwirken. So will es der Ständerat.
Die kleine Kammer nahm am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss von Peter Hegglin (Mitte/ZG) mit 30 zu 12 Stimmen und bei einer Enthaltung an. Der Rat folgte damit der Mehrheit seiner Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), welche die Motion zur Annahme empfahl.
Heute sind Krankenversicherer verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Vertrag abzuschliessen. Für die Zulassung sind ausschliesslich formale Kriterien relevant. Qualität und Wirtschaftlichkeit spielten in der Realität daher nur eine untergeordnete Rolle, sagte Hegglin als Mehrheitssprecher der SGK-S.
Kritik an bestehendem System
Bestehende Überangebote oder ineffiziente Leistungen seien irrelevant für die Aufnahme in einen Tarifvertrag. Das Mittel der Zulassungssteuerung für die Verteilung von Ärztinnen und Ärzten werde von den Kantonen zudem nur zurückhaltend eingesetzt.
Dass die Leistungserbringer in der Standortwahl mehrheitlich frei seien, führe zu Ballungen in urbanen Regionen und zu einer Unterversorgung auf dem Land.
«Mit der Vertragsfreiheit könnten die Versicherer zu einer besseren Versorgung in peripheren Gebieten beitragen», sagte Hegglin. Wo es gemäss dem Modell des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Überversorgung gebe, solle der Vertragszwang gelockert werden.
Letztlich würden dadurch wettbewerbliche Anreize gestärkt, dort zu praktizieren, wo die Versorgung die Höchstzahlen nicht überschreitet, führte Hegglin aus.
Gegenstimmen zur Motion
Auch sei die Spitalplanung in den Kantonen grossem politischen Druck ausgesetzt. Deshalb gebe es nur punktuell Kooperationen zwischen den Kantonen. Viele Spitäler würden ihre Mindestzahl an Eingriffen nicht erreichen, was sich auf die Qualität der Behandlungen auswirke.
Eine links-grüne Minderheit der kleinen Kammer stellte sich am Donnerstag – genauso wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider – erfolglos gegen den Vorschlag.
«Mit dieser Motion werden nicht mehr die Kantone oder Patienten wählen, wer das Geld aus Steuern und Prämien bekommt, sondern die Versicherer», sagte Minderheitssprecher Pierre-Yves Maillard (SP/VD).
Eine Annahme des Vorstosses führe zum Ende der freien Arztwahl für Patientinnen und Patienten. Diese Wahl müsse aber bei den Patienten bleiben, da die Beziehung zwischen Arzt und Patient einen grossen Einfluss auf die Qualität der Behandlung habe.
Zudem würden anstatt 26 demokratisch legitimierter Kantone die 60 privaten Versicherer die Spitalplanung in der Schweiz machen, so Maillard weiter. Als Nächstes muss der Nationalrat über die Motion befinden.