Ständerat will Regeln über Preisbekanntgabe vereinfachen

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Bern,

Der Ständerat hat eine Motion angenommen, welche die Regeln für die Preisbekanntgabe vereinfachen will.

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Die zuständige Kommission des Ständerates will die sistierte Agrarpolitik 2022+ (AP22+) nun beraten. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regeln für die Preisbekanntgabe sollen vereinfacht werden.
  • Das fordert eine Motion, die der Ständerat angenommen hat.

Der Ständerat hält die Verordnung für die Preisbekanntgabe für zu komplex und nicht mehr zeitgemäss. Er verlangt den Konsumenten und Konsumentinnen zuliebe eine Vereinfachung. Der Rat hat deshalb eine entsprechende Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI) mit 20 zu 13 Stimmen angenommen - allerdings nur den ersten Teil davon. Die Forderung geht nun an den Nationalrat.

Zu komplizierte Bestimmungen

Die Bestimmungen zur Preisbekanntgabe seien inzwischen so komplex geworden, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bislang mehr als zwanzig «Praxisbroschüren» zur Anwendung der Bestimmungen herausgegeben habe, begründete Lombardi seine Motion. Im Alltag seien die Angaben weder von Werbeauftraggebern noch von den Werbeagenturen ausreichend zu verstehen und zu bewältigen.

Der Motionär fordert deshalb, dass die Pflichtangaben in der Werbung zur Preisbekanntgabe nicht mehr einzeln auf jedem Werbemittel selber kommuniziert werden müssen. Künftig müssten auch Referenzen auf digitale Quellen wie beispielsweise einen QR-Code ausreichen, auf denen die entsprechenden Informationen bereitgestellt werden. Dies sei «im Sinne einer modernen digitalen Gesellschaft», so Lombardi.

Motion zielt daneben

Eine Minderheit um Géraldine Savary (SP/VD) und der Bundesrat sprachen sich gegen den Vorstoss aus. Der Bundesrat teile die Auffassung, dass die Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes konsumentenfreundlich sein solle, schreibt er in seiner Antwort. Die Motion ziele jedoch daneben.

Der Bundesrat entgegnete in seiner schriftlichen Antwort, die Regeln zu Verhinderung von irreführende Vergleichspreisen seien seit geraumer Zeit etabliert und sowohl den kantonalen Vollzugsbehörden als auch den Anwendern bekannt. Eine Änderung oder Abschaffung dieser bewährten Regelung könne negative Auswirkung auf die Rechtssicherheit haben.

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