Der Ständerat will, dass der Bundesrat gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz des sogenannten Nutri-Scores schafft.
Nutri-Score
Ein Nutri-Score eines Produkts. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat nahm eine entsprechende Motion mit 33 zu 8 Stimmen an.
  • Nun muss sich der Nationalrat damit befassen.

Der Bundesrat soll nach dem Willen des Ständerats gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz des sogenannten Nutri-Scores schaffen. Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) gutgeheissen.

Der Ständerat nahm den Vorstoss am Dienstag mit 33 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung an. Nun muss sich der Nationalrat damit befassen.

Der Nutri-Score informiert die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Skala von A grün (= ausgewogen) bis E rot (= unausgewogen) über die Nährwertqualität eines Produkts. Er basiert auf einem Algorithmus.

Kommission befürchtet Wettbewerbsverzerrung

Die WBK-S befürchtet, dass durch den Nutri-Score bestimmte Lebensmittelproduzenten benachteiligt werden und dass der Wettbewerb verzerrt wird. Das Instrument sei zu stark vereinfacht, es berücksichtige Verarbeitungsgrad, Zusatzstoffe, Nachhaltigkeit, Produktionsmethode und Herkunft nicht oder zu wenig.

Unter anderem fordert die Kommission daher, der Einsatz des Instruments müsse freiwillig bleiben. Der Bundesrat war gegen die Motion. Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Rat, der Bund werde die verlangte Reglementierung nicht vornehmen können. Denn die Marke«Nutri Score gehöre der französischen Gesundheitsagentur Santé Publique France.

Würde die Schweiz abweichende Regelungen festlegen, könnte der Nutri-Score in der Schweiz nicht mehr verwendet werden, hält die Landesregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die Motion fest. Der Einsatz von Nutri-Score sei Sache der Unternehmen, müsse aber nach den Bedingungen von Santé Publique France erfolgen.

In Bezug auf bestimmte Kritikpunkte hätten Studien gezeigt, dass der Nutri-Score herkömmliche Produkte wie Käse im Vergleich zu anderen Produkten der gleichen Lebensmittelgruppe nicht benachteilige, betonte der Bundesrat.

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