Ständerat lässt Folgen der Unternehmenssteuerreform für AHV prüfen
Der Ständerat lässt vom Bundesrat prüfen, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuerreform auf die Beiträge an die AHV hat. Im Auge hat er Zahlungen an Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Unternehmen, die diese Personen gleichzeitig beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze
- Oppositionslos überwies die kleine Kammer am Mittwoch ein Postulat von Eva Herzog (SP/BS), das über ein Dutzend Ratsmitglieder aus mehreren Fraktionen mit unterschrieben hatten.
Der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Auftrag.
Es geht um Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die an einem Unternehmen zu mindestens zehn Prozent beteiligt und gleichzeitig dessen Angestellte sind. Die Unternehmenssteuerreform II habe die steuerliche Doppelbelastung für sie gemildert, begründete Herzog den Vorstoss.
Wiederholt aufgetaucht, aber vom Bundesrat wenig konkret beantwortet worden sei die Frage, wie sich diese steuerliche Entlastung auf das Beitragssubstrat der Sozialversicherungen auswirke. Es gehe um Korrekturmöglichkeiten, die über die bisherige «einzelfallgerechte Missbrauchsbekämpfung» hinausgingen.
Selbstständige gewännen mit der Gründung einer juristischen Person die Vorzüge der privilegierten Dividendenbesteuerung, hiess es im Postulat. Gleichzeitig profitierten sie von einer weitgehenden sozialversicherungsrechtlicher Beitragsbefreiung. Der Verlust des Beitragssubstrates für die Sozialversicherungen sei offensichtlich.
Laut der Begründung des Postulats könnte geprüft werden, ob Zahlungen an Gesellschafter und Gesellschafterinnen, die im Wesentlichen ein Lohn für Arbeit seien, als AHV-pflichtiges Einkommen behandelt werden müssten. Für das eingebrachte Kapital könnte es einen Abzug geben.