Der Ständerat sagt Ja zu doppelter Nichtbesteuerung. Hierbei handelt es sich um ein Übereinkommen im Rahmen des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung.
Ständerat während einer Session.
Der Ständerat sagt mit 33 zu 1 Stimme und 3 Enthaltungen Ja zum Abkommen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit grosser Mehrheit genehmigt der Ständerat das Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Rund 70 Staaten haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet.
  • Sagt auch der Nationalrat Ja, tritt das Abkommen auch für die Schweiz in Kraft.

Doppelbesteuerungsabkommen sollen nicht nur doppelte Besteuerung, sondern auch Missbrauch durch doppelte Nichtbesteuerung verhindern. Das ist das Ziel eines multilateralen Abkommens im Kampf gegen Steuerflucht. Der Ständerat hat es heute Dienstag als Erstrat genehmigt.

Er sagte mit 33 zu 1 Stimme und 3 Enthaltungen Ja zum Abkommen. Es handelt sich um ein Übereinkommen im Rahmen des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) der OECD. Umgesetzt werden sollen damit Massnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen.

Klausel gegen Missbrauch

Rund 70 Staaten hatten das Übereinkommen bereits unterzeichnet, unter ihnen die Schweiz. Ratifiziert werden kann es erst nach Zustimmung des Parlaments. Die Schweiz muss Bestimmungen, die über die Mindeststandards im Abkommen hinausgehen, nicht übernehmen, wie Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Wirtschaftskommission (WAK) sagte.

Sagt auch der Nationalrat Ja, werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einer Präambel versehen, in der ausdrücklich festgehalten ist, dass das Abkommen keine Gelegenheit zu doppelter Nichtbesteuerung oder reduzierter Besteuerung durch Steuerhinterziehung oder -umgehung bieten soll.

Auch eine allgemeine Missbrauchsklausel soll in DBA eingebaut werden. Weiter sollen die unter das BEPS-Übereinkommen fallenden DBA eine Bestimmung zur Streitbeilegung erhalten – vorausgesetzt, der Partnerstaat will diesen Teil des Abkommens auch anwenden.

Zwölf Abkommen

Hinsichtlich der Wirkung des BEPS-Übereinkommens auf DBA bestehen unterschiedliche Auffassungen der Vertragsstaaten. Die Schweiz kann nur die DBA mit jenen Staaten ändern, welche ihre Auffassung teilen und zur Änderung bereit sind.

Angepasst werden sollen vorerst die Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei. Denkbar ist laut Pirmin Bischof, dass weitere Staaten dazukommen.

DBA mit Grossbritannien

Die BEPS-Mindeststandards können auch durch bilaterale Änderungen von DBA vereinbart werden. Das ist im Falle von Grossbritannien vorgesehen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich wollen das bestehende DBA mit einem bilateralen Änderungsprotokoll anpassen. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat im August verabschiedet.

Über das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung hat nun noch der Nationalrat zu befinden.

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