Bis zum förmlichen Abschluss des Brexit-Vertrags könnte Grossbritannien zurücktreten. Dies ist die Ansicht des EU-Gerichts.
Brexit-Symbol.
«Mit Schrecken» beobachteten Unternehmen das Gerangel der Abgeordneten über das Brexit-Abkommen von Premierministerin Theresa May. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss EU-Generalanwalt könnte Grossbritannien noch immer vom Brexit zurücktreten.
  • Schotten könnten sich das zunutze machen und einen zweiten Volksentscheid anstreben.

Die britische Regierung könnte nach Einschätzung eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einseitig den geplanten Austritt aus der Europäischen Union (EU) zurücknehmen.

Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona empfehle dem EuGH die Feststellung, dass die Absichtserklärung zum Austritt auf Grundlage des Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union einseitig widerrufen werden könne, teilte der EuGH heute Dienstag in Luxemburg mit. Diese Möglichkeit bestehe bis zum förmlichen Abschluss eines Abschlussvertrages.

Damit können schottische Brexit-Gegner einen ersten Erfolg vor dem obersten EU-Gericht verbuchen. Sie dringen auf eine zweite Volksabstimmung, mit der die Briten für einen Verbleib in der EU stimmen könnten. Der EuGH ist an die Empfehlungen seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt diesen in der Regel aber.

Im Unterhaus in London läuft am Dienstag eine fünftägige Debatte der Abgeordneten über den Austrittsvertrag an, über den am 11. Dezember abgestimmt werden soll. Bisher ist nicht erkennbar, ob die Minderheitsregierung der konservativen Premierministerin Theresa May dann eine Mehrheit für den Entwurf erhält. Bei einer Niederlage droht am 29. März 2019 ein ungeregelter EU-Austritt, wenn die Briten daran festhalten.

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