Für die Zulassung von Rollmaterial im internationalen Bahnverkehr soll nach dem Willen des Ständerats künftig die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zuständig sein. Die kleine Kammer hat einer entsprechenden Änderung des Eisenbahngesetzes zugestimmt. Kritik kommt von Behindertenverbänden.
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Die Kleine Kammer. (Archivbild) - KEYSTONE/Alessandro della Valle
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung am Dienstag mit 38 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu.

Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Es sei sinnvoll, wenn Bahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollten, nicht mehr in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssten, lautete der Tenor.

Die Schweiz nimmt im Rahmen einer bis Ende 2023 befristeten Übergangslösung bereits heute am harmonisierten Verfahren der EU teil.

Der Bundesrat möchte nun die neue EU-Lösung dauerhaft übernehmen. Damit die Gesetzesanpassung Wirkung entfaltet, muss allerdings auch noch das Landverkehrsabkommen mit der EU angepasst werden.

Eine linke Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) forderte, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) dafür zuständig bleibt zu prüfen, dass bei der Einführung neuen Rollmaterials das Behindertengleichstellungsgesetz eingehalten wird. Ein entsprechender Antrag fand allerdings keine Mehrheit.

Kurz vor der Ständeratsdebatte hatte Inclusion Handicap, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, in einem Communiqué gewarnt, das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände drohe ausgehebelt zu werden.

Inclusion Handicap argumentiert, das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz gebe Menschen mit Behinderungen grundsätzlich das Recht, den öffentlichen Verkehr autonom zu nutzen. Das EU-Recht hingegen kenne keinen solchen Rechtsanspruch.

Die Mehrheit der KVF-S war der Meinung, einzelne betroffene Personen könnten in ERA-Verfahren Beschwerden einreichen und sich dabei von einem Verband unterstützen oder vertreten lassen.

Eine Zuständigkeit des BAV würde dem Ziel der Revision zuwiderlaufen, wonach es nur noch ein Verfahren geben solle, sagte Mehrheitssprecher Hans Wicki (FDP/NW).

Verkehrsminister Albert Rösti vertrat die Ansicht, das Anliegen sei bereits berücksichtigt. Denn das BAV sei angehalten, zuhanden der ERA weiterhin eine Prüfung vorzunehmen.

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