Der Ständerat will das Schweizer Patentgesetz attraktiver gestalten, insbesondere für KMUs und Erfinder.
Patentverfahren
Das Patentgesetz soll attraktiver werden für KMU und Einzelpersonen, die etwas erfinden. Im Bild die Chiffriermaschine, mit denen CIA und BND andere Staaten ausspioniert haben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Schweizer Patentgesetz soll nach dem Willen des Ständerats angepasst werden. Ziel ist, dass es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Erfinderinnen und Erfinder attraktiver wird. Die kleine Kammer stimmte einer entsprechenden Vorlage am Donnerstag mit 35 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu.

Das Geschäft geht an den Nationalrat. Nach heutiger Rechtslage beurteilt das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents bleibt damit ungewiss.

Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Dies will der Bundesrat mit der Revision ändern. Ein solcher Umweg sei kostspielig und aufwendig, schrieb er im November bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.

Vollständige Prüfung durch IGE

In Zukunft soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gemäss Entwurf bei jeder Anmeldung für ein Patent eine Recherche durchführen. Diese soll den Stand der Technik im betreffenden Gebiet klären.

Die Revision des Patentrechts geht auf einen Vorstoss aus dem Ständerat zurück. Die kleine Kammer folgte bei der Beratung nun grossmehrheitlich den Vorschlägen des Bundesrats. Allerdings will der Ständerat anders als die Regierung kein Verbandsbeschwerderecht gegen Entscheide zu Patenten.

Stattdessen schlägt er ein Beschwerderecht für Dritte unter bestimmten Bedingungen vor. Aus Sicht der vorberatenden Kommission sei die gefundene Lösung einfacher, sagte Matthias Michel (FDP/ZG). Es würden damit auch keine bestimmten Organisationen privilegiert.

Kritik und Zustimmung

Maya Graf (Grüne/BL) argumentierte, mit dem Vorschlag des Bundesrats würden im Vergleich zur heutigen Rechtslage Rechte eingeschränkt. Dies sei gerade, wenn es um Patente im Bereich der Biotechnologie gehe, nicht wünschbar.

Vorbehalte meldete sie jedoch an, was die kürzeren Fristen im neuen Beschwerdeverfahren und die Kosten von Beschwerden abgehe. Diese Punkte solle der Nationalrat nochmals aufgreifen.

Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider machte klar, der Vorschlag der Ständeratskommission scheine auch dem Bundesrat ausgewogen. Sie verzichtete daher auf eine Abstimmung.

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