Am Dienstag debattiert der Ständerat über die Umsetzung der Burka-Initiative. Strittig ist, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll.
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Zwei verschleierte Frauen in einer Burka. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag befasst sich der Ständerat mit der Umsetzung der Burka-Initiative.
  • Strittig ist insbesondere, ob das Verbot auf kantonaler oder Bundes-Ebene umgesetzt wird.

Der Ständerat befasst sich am Dienstag mit der Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative. Strittig ist insbesondere, ob das landesweit gültige Verhüllungsverbot in einem Bundesgesetz oder auf kantonaler Ebene umgesetzt werden soll.

Volk und Stände hatten die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 gutgeheissen. Sie sprachen sich damit dafür aus, dass das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit im Grundsatz künftig landesweit untersagt sein solle.

Im Abstimmungskampf wurde insbesondere das Tragen des islamischen Gesichtsschleiers Nikab thematisiert.

Neues Gesetz

Der Bundesrat möchte für die Umsetzung der Initiative ein neues Gesetz schaffen. Sein Entwurf sieht Bussen von höchstens 1000 Franken für verbotenes Verhüllen des Gesichts vor.

Nach dem Willen der Landesregierung sollen zahlreiche Ausnahmen gelten. Erlaubt bleiben soll die Gesichtsverhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, aus Gesundheitsgründen oder an Kundgebungen, sofern dies zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit vonnöten ist.

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Ein Plakat wirbt für das Ja zur Burka-Initiative. - keystone

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie tut dies allerdings mit der knappestmöglichen Mehrheit. Der Entscheid fiel mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).

Die Kommissionsmehrheit sieht das Hauptziel des neuen Verfassungsartikels nicht in der Bestrafung, sondern in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des Zusammenlebens. Entsprechend seien die Kantone zuständig.

Welche Staatsebene?

Die Frage, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll, war schon vor dem Urnengang 2021 ein Thema. Der Bundesrat sah ursprünglich die Kantone in der Pflicht. Diese baten jedoch um eine nationale Regelung. Dies mit der Begründung, es gelte, einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden.

Tritt die kleine Kammer auf das Geschäft ein, dürfte insbesondere die genaue Ausgestaltung der Ausnahmen für Diskussionen sorgen.

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