Der Ständerat diskutiert die Verlängerung einiger Corona-Artikeln. So soll sich der Bund weiter an Festivals beteiligen.
Covid-19-Gesetz
Der Bundesrat hat im Dezember 2022 Teile des Covid-19-Gesetzes verlängert. In einem Referendum stimmen die Schweizer im Juni 2023 darüber ab. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat diskutiert, welche Artikel des Covid-Gesetzes verlängert werden sollen.
  • So soll der sich Bundesrat auch im nächsten Jahr an überkantonalen Events beteiligen.
  • Die Massnahmen zur Kurzarbeit sollen ebenfalls verlängert werden.

Der Ständerat debattiert am Mittwoch über die Verlängerung von gewissen Artikeln im Covid-19-Gesetz. So soll sich der Bund beispielsweise auch im nächsten Jahr auf Gesuch an überkantonalen Events wie Festivals beteiligen.

Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass ohne diese Rückversicherung Anlässe, die eine grosse Vorlaufzeit brauchen, gar nicht erst durchgeführt würden.

Festival
Viele Festivals, darunter auch das Gurten, mussten wegen Corona abgesagt werden. - Keystone

Auch die Massnahmen bei der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit will die vorberatende Kommission bis Ende 2022 verlängern. Es sei unklar, wie sich die Situation entwickle.

Ständerat: Kommission will weiter gehen als Bundesrat

Zudem schlägt die SGK-S ihrem Rat vor, dass die Entschädigung im Falle eines Erwerbsausfalles weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet werden solle. Der Bundesrat beantragt, die Entschädigung nur noch bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu gewähren.

In all diesen Punkten will die Ständeratskommission weitergehen als der Bundesrat es vorsieht.

berlin
Ein geschlossenes Restaurant in Berlin. - AFP

Das Covid-19-Gesetz wurde seit September 2020 bereits drei Mal geändert – nun laufen die meisten Bestimmungen Ende dieses Jahres aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sollen gewisse Bestimmungen auch im Jahr 2022 weiterlaufen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.

Artikel für Zertifikat bis Ende 2022 in Kraft

Es gibt auch Bestimmungen, die nicht angetastet werden, da sie ohnehin bis Ende 2022 in Kraft sind. Das gilt etwa für den Artikel über das Covid-Zertifikat. Diese Frist soll beibehalten werden.

Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes hat auch finanzielle Folgen: Der Bundesrat rechnet für 2022 mit Mehrausgaben von 915 Millionen Franken, wenn das Parlament seinen Anträgen folgt.

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