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    SRF soll Bundesrats-Ansprachen aus Programm werfen

    Christof Vuille
    Christof Vuille

    Zürich,

    Seit 1971 dürfen Bundesräte auf den SRG-Kanälen unwidersprochen Abstimmungs-Propaganda betreiben. Damit soll Schluss sein, fordert die UBI.

    UBI SRG Ansprachen
    Solche Bilder soll es bald nicht mehr geben: Bundesräte informieren via SRF unwidersprochen über ihre Abstimmungen. - Screenshot Youtube/SRF

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die UBI fordert die SRG auf, Bundesrats-Ansprachen vor Abstimmungen zu streichen.
    • Es gebe keine Verpflichtung, die Regierung unwidersprochen referieren zu lassen.
    • Die SRG zeigt sich konsterniert und will vorerst die ausführliche Begründung abwarten.

    Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat SRG und SRF am Donnerstag gleich zwei Mal geschockt. Einerseits hielt die Instanz fest, dass der «Arena»-Moderator mit dem Rassismus-Vorwurf gegen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi eine rote Linie überschritten hat.

    Anderseits und langfristig eindeutig wichtiger: Die SRG soll die Bundesrats-Ansprachen vor Abstimmungen aus dem Programm schmeissen! Damit würde eine Schweizer Tradition aussterben. Seit 1971 dürfen die zuständigen Mitglieder der Landesregierung nämlich zu bester Sendezeit in TV und Radio ihre Sicht der Dinge darlegen – unwidersprochen.

    «Keine Grundlage» für Regierungs-Einflussnahme

    Zu dieser bundesrätlichen Einflussnahme via öffentlich-rechtliche Sender gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage. Anlässlich der Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer zur Frontex-Vorlage wurde dagegen eine Popularbeschwerde einegereicht.

    Wie üblich informierte Ueli Maurer auf den SRG-Kanälen im letzten Frühling über «seine» Frontex-Abstimmung. Dagegen wurde eine Beschwerde ergriffen.

    Diese hat die UBI überraschenderweise – und einstimmig – gutgeheissen. Es gebe keinerlei Verpflichtung der SRG, die Meinung des Bundesrats «in diesem speziellen Format» und «ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung» zu präsentieren, begründet sie den Entscheid.

    Mascha Santschi UBI
    Mascha Santschi Kallay ist Präsidentin der unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). - Keystone

    Weiter erklärt das von der Juristin Mascha Santschi Kallay präsidierte Gremium, dass das Vielfaltsgebot verletzt sei. Dieses sieht vor, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung «ausgewogen und unparteiisch» sein müssen, um die Chancengleichheit beider Lager zu gewährleisten.

    Konsternierte SRG wartet mit Entscheid zu

    Der happige Vorwurf impliziert die Forderung an die SRG, das Gefäss umgehend einzustellen. Ob diese allerdings darauf eingeht, steht noch in den Sternen. SRG-Kommunikationschef Edi Estermann sagt auf Anfrage, dass die Ansprachen auf einer Tradition seit 1971 beruhen würden.

    Edi Estermann SRG
    SRG-Kommunikationschef Edi Estermann sagt, die Ansprachen würden eine «hohe Akzeptanz» geniessen. - nau.ch

    «Sie geniessen in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz», glaubt Estermann. Bezüglich des Entscheids der UBI warte die SRG auf die schriftliche Begründung, «bevor sie über allfällige Massnahmen entscheidet.»

    Braucht es bundesrätliche Ansprachen in Radio und TV zu den Abstimmungen?

    In den nächsten Wochen dürfte also Alain Berset nochmals direkt vor der Tagesschau dem Volk erklären, warum es ein Ja zur AHV-Vorlage braucht. Noch ist das entsprechende Video aber nicht aufgeschaltet.

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