Sozialschutz bei Abrufarbeit muss vom Bundesrat geprüft werden

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Bern,

Der Bundesrat muss den sozialen Schutz bei Abrufarbeit prüfen, nachdem das Postulat vom Genfer Ständerat Robert Cramer vom Ständerat angenommen wurde.

Abrufarbeit
Das Postulat zur Abrufarbeit vom Genfer Ständerat Robert Cramer wurde angenommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat das Postulat vom Genfer Ständerat Robert Cramer angenommen.
  • Nun muss der Bundesrat den sozialen Schutz bei Abrufarbeit prüfen.

Der Bundesrat muss prüfen, ob Angestellte, die auf Abruf arbeiten, im Arbeitsvertrag einen besseren sozialen Schutz erhalten sollen. Der Ständerat hat am Mittwoch ein Postulat von Robert Cramer (Grüne/GE) mit 24 zu 12 Stimmen überwiesen.

Cramer hat einen besseren Schutz der auf Abruf Angestellten bei Arbeitslosigkeit im Auge. «Es geht um Menschen in schlecht bezahlten Jobs, die sie nicht aus Freude annehmen», sagte er. Zum Einen soll der Bundesrat prüfen, ob in den Arbeitsverträgen dieser Personen eine Arbeitszeit vereinbart werden muss.

Sei dies der Fall, müsse eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Abrufarbeit gleich ablaufen wie eine Kündigung. Stehe nicht wenigstens eine durchschnittliche Arbeitszeit im Vertrag, könne dieser ohne Kündigung beendet werden. Das wirke sich auf den Bezug der Arbeitslosenentschädigung aus.

Mindesteinkommen für Arbeitslosenversicherung bei Abrufarbeit

Ausserdem soll geprüft werden, ob für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung ein Monats-Bruttoeinkommen von mindestens 500 Franken genügen soll. Bei einem Einkommen von mindestens 500 Franken im Monat soll ein Anrecht auf Arbeitslosen-Taggelder bestehen. Dies würde für Angestellte auf Abruf gelten, die über ein Jahr lang auf diesen Betrag kommen.

Verträge, in denen keine einzige Arbeitsstunde garantiert sei, würden mehr und mehr zur Regel, vor allem im Dienstleistungssektor, monierte Cramer. Laut der bundesrätlichen Stellungnahme waren 2018 3,2 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, 2010 waren es 3,1 Prozent.

Der Bundesrat lehnte das Postulat zur Abrufarbeit ab. Er hält die verlangte Regelung für überflüssig und verweist auf die geltenden Regelungen und bereits vorliegende Untersuchungen.

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