Die Unternehmenssteuerreform soll einen sozialen Ausgleich enthalten. Wie dieser aussieht, ist umstritten. Die SGK will den Bund zur Kasse bitten.
Die Sozialkommission des Nationalrats schlägt vor, dass der Bund einen höheren AHV-Anteil leistet.
Die Sozialkommission des Nationalrats schlägt vor, dass der Bund einen höheren AHV-Anteil leistet. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGK will, dass der Bund einen höheren Anteil an die AHV leistet.
  • Die Ausgleichsmassnahmen sollen so aus der Bundeskasse finanziert werden.
  • Sie schlägt ausserdem vor, das Frauenrentenalter im Rahmen der Steuervorlage zu erhöhen.

In einem Mitbericht an die federführende Wirtschaftskommission schlägt die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) vor, dass die Bundeskasse einen höheren Anteil an die AHV leistet. Heute sind es 19,55 Prozent. Zwischen 2020 und 2030 sollen es zunächst 21,5 Prozent und schliesslich 20,5 Prozent sein. Zudem soll das ganze Mehrwertsteuer-Demografieprozent der AHV zukommen. Heute gehen 17 Prozent dieser Einnahmen an den Bund.

Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag stimmte die Mehrheit der SGK dem Konzept zu. Sie ist der Meinung, dass die Ausgleichsmassnahmen aus der Bundeskasse finanziert werden sollen, da diese von der Unternehmenssteuerreform profitiert.

Mit dem Vorschlag kämen über 2 Milliarden Franken für die AHV zusammen — ungefähr der gleiche Betrag, den auch der Ständerat vorsieht. Dieser allerdings will das Geld mit zusätzlichen Lohnprozenten, einem etwas höheren Bundesanteil und dem gesamten Demografieprozent zusammenbekommen. Die nationalrätliche Finanzkommission lehnt die Lohnbeiträge ab. Sie will stattdessen die Mehrwertsteuer erhöhen.

Frauenrentenalter als Faustpfand

Ein Pfand will die Sozialkommission nicht aus der Hand geben: Sie schlägt vor, das Frauenrentenalter, das eigentlich Teil der laufenden Rentenreform ist, im Rahmen der Steuervorlage zu erhöhen.

Der Bundesrat hält in seinen Vorschlägen zur Reform der Altersvorsorge zwar am Frauenrentenalter 65 fest. Für Linke und Gewerkschaften jedoch ist das Thema vom Tisch.

Eine starke Minderheit will sich an den Beschlüssen des Ständerats orientieren. Sie befürchtet insbesondere, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters die Steuervorlage gefährden könnte.

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