Soziale Medien, KI & Suchmaschinen: Bundesrat baut Jugendschutz aus
Verstösse sollen einfacher gemeldet werden können und Kommunikationsplattformen sollen Risiken für Minderjährige reduzieren müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jugendliche sollen in den sozialen Medien besser geschützt werden.
- Der Bundesrat ergänzt seine Vorschläge: Sie sollen auch für KI gelten sowie für alle rechtswidrigen Inhalte – nicht nur Hass.
- Ein Mindestalter ist hingegen im neuen Bundesgesetz nicht vorgesehen.
Ursprünglich wollte der Bundesrat bei grossen Kommunikationsplattformen wie Google, Instagram, X oder YouTube mehr Transparenz schaffen: Wer erhält warum welche Inhalte zu sehen, wie kann man sich gegen Sperrungen oder Löschungen wehren?
Auch Aufrufe zu Hass oder Gewaltdarstellungen sollten besser gemeldet werden können. Die Absicht ist allerdings schon dreieinhalb Jahre alt – so alt, damals hiess X noch Twitter.
Im Frühling 2025 versprach der zuständige Bundesrat Albert Rösti, die Gesetzesvorlage werde «in absehbarer Zeit» beschlossen werden. Weitere anderthalb Jahre später ist es nun so weit: Neu geht es explizit auch um den Online-Jugendschutz.
Massnahmen zum Online-Jugendschutz
Im Vorschlag für das «Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen» baut der Bundesrat nach der Vernehmlassung den Jugendschutz deutlich aus.
Bei den Massnahmen nicht enthalten ist eine Alterslimite für soziale Medien. Eine solche wird von verschiedenen Seiten gefordert und ist in einzelnen Ländern eingeführt worden. Der Bundesrat sei diesbezüglich aber offen, so Rösti auf eine Journalistenfrage. Zunächst wolle man aber die Antworten auf hängige Postulate und einen Expertenbericht abwarten.

Hingegen sollen, in den Worten des Bundesrats, Minderjährige solche Plattformen «sicher nutzen können». Dazu sollen die sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen analysieren müssen, inwiefern ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken.
Das Online-Verhalten und persönliche Merkmale von Minderjährigen sollen nicht für gezielte Werbung verwendet werden dürfen. Das Gesetz soll für sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gelten.
Neu sollen dies auch KI-Suchmaschinen miteinschliessen. Als «sehr gross» gelten Plattformen, wenn sie von mindestens zehn Prozent der Bevölkerung genutzt werden.
Nicht nur Hass: unkompliziert melden
In der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten angeregt, dass nicht nur Aufrufe zu Hass gemeldet werden können. «Alles, was offline rechtswidrig ist, auch online rechtswidrig» begründete dies etwa die Stiftung für Konsumentenschutz.
Der Bundesrat will nun deshalb das Meldeverfahren auf alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte ausdehnen.
Damit die Hürde für solche Meldungen möglichst niedrig ist, sollen die Anbieter in der Schweiz erreichbar sein. Umgekehrt sollen die Anbieter begründen müssen, warum sie Inhalte oder Konten von Schweizer Nutzerinnen und Nutzern sperren. Nur so sei der Rechtsschutz auch gewährleistet.
Die meisten Kantone und Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrats in der Vernehmlassung grundsätzlich zu.
Ablehnend oder eher ablehnend äusserten sich die Kantone Schwyz und Thurgau sowie die EDU, FDP und SVP. Ebenfalls ablehnend äusserten sich Google Schweiz und Meta (vertreten durch seinen Sitz in Irland). Microsoft Schweiz äussert eher Ablehnung und TikTok Switzerland GmbH gab keine Bewertung ab.












