Gewalt

Sozialdirektoren mit Schwerpunkten gegen häusliche Gewalt

Keystone-SDA
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Bern,

Schweizer Kantone intensivieren den Kampf gegen häusliche Gewalt mit neuen Massnahmen. In diesem Rahmen schalten die Behörden im Mai 2026 eine landesweite Kurznummer für Gewaltopfer auf.

Kurznummer für Gewaltopfer
Die Behörden schalten im Mai 2026 eine landesweite Kurznummer für Gewaltopfer auf. (Symbolbild) - keystone

Die Kantone wollen das Problem der häuslichen Gewalt intensiver angehen. Zu diesem Zweck verabschiedete die Sozialdirektorenkonferenz drei Schwerpunkte. Sie will Notangebote ausbauen, Anschlusslösungen finanzieren und eine regionale Zusammenarbeit einführen.

Die Massnahmen gehören zum Engagement von Bund und Kantonen gegen häusliche Gewalt, wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am Montag nach einer Klausur mitteilte. In diesem Rahmen schalten die Behörden im Mai 2026 eine landesweite Kurznummer für Gewaltopfer auf.

Ziel: Geeignete Unterkunft für alle Opfer

Ein Überblick im Auftrag der SODK ergab, dass das Angebot an Notunterkünften den Bedarf nicht deckt. Darum empfiehlt die Konferenz einen Kapazitätsausbau und die Abstimmung zwischen den Regionen. Das soll den verschiedenen Bedürfnissen entsprechende und ausreichende Unterkünfte gewährleisten.

Um die Schutzunterkünfte zu entlasten, sieht die SODK in allen Regionen Anschlusslösungen vor, die den Betroffenen – meist Frauen und Kinder – begleitetes und betreutes Wohnen ermöglichen, solange das nötig ist.

Zur Steuerung und Planung der Unterkunfts- und Hilfsangebote will die Konferenz zudem Strukturen für die regionale Zusammenarbeit aufbauen. Ziel ist, dass Gewaltopfer landesweit und unabhängig vom Wohnort eine geeignete Unterkunft finden.

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Kommentare

User #6200 (nicht angemeldet)

Liebe Sozialdirektoren wie steht ihr eigentlich zu fälschlicher Weise abgewiesen IV-Gesuchen? Die Zeit der Aufarbeitung wird kommen. Zieht euch warm an ✅

User #6096 (nicht angemeldet)

Das Hauptproblem sind unsere Freiheiten und umfassenden Rechte, die Täter und Opfer beanspruchen können. Beispiel, Opfer zieht ins Frauenhaus, Täter darf in der Wohnung bleiben.

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