Bern: Kandidierende müssen ihre Geldquellen offenlegen
Das wird spannend in Bern: Erstmals müssen Parteien und Kandidierende bei den kantonalen Wahlen ihre Geldquellen preisgeben.

Bei den kantonalen Wahlen im kommenden Frühling müssen Parteien und Kandidierende erstmals die Finanzierung ihrer Kampagnen offenlegen, sofern die Gelder einen gewissen Schwellenwert überschreiten. Die entsprechenden Daten werden auf einer Onlineplattform gesammelt.
Der Grosse Rat hatte vor rund einem Jahr eine Transparenzpflicht bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen beschlossen.
Für die Regierungs- und Grossratswahlen vom 29. März 2026 kommt das System erstmals zum Einsatz, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Parteien und Kandidierende können ihre Daten ab sofort erfassen.
Einsatz des neuen Systems
Für kantonale Volksabstimmungen gilt die Transparenzpflicht erstmals ab Juni 2026. Mit der Offenlegung der Politfinanzierung will der Kanton Bern das Vertrauen in die politische Arbeit stärken und für gleiche Chancen im Wahlkampf sorgen.
Wer eine Kampagne mit budgetierten Ausgaben von über 30'000 Franken führt, muss das Total der Einnahmen sowie einzelne Zuwendungen von mehr als 9000 Franken offenlegen.
Pflicht zur Offenlegung
Die Budget-Meldungen für die Gesamterneuerungswahlen 2026 müssen durch die politischen Akteure bis spätestens am 12. Februar 2026 eingereicht werden. Die interessierte Öffentlichkeit kann die gemeldeten Daten einsehen.






