Schweizer mehr krank: SVP-Gutjahr will Ärzte-Schweigepflicht lockern
Arbeitnehmer fallen im Schnitt 8,5 Tage aus. Nun will SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr die Ärzte-Schweigepflicht anpassen. Darüber diskutiert der Nationalrat.

Das Wichtigste in Kürze
- 2024 fielen Arbeitnehmende im Schnitt 8,5 Tage aus. Zehn Jahre davor waren es noch 6 Tage.
- Diana Gutjahr (SVP) will mit einer Motion gegen mögliche Gefälligkeits-Gutachten kämpfen.
- Über eine allfällige Schweigepflicht-Lockerung debattiert diese Woche der Nationalrat.
Egal ob verunfallt oder krank: 2024 fielen in der Schweiz Arbeitnehmende im Schnitt 8,5 Tage aus. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik.
Zehn Jahre davor lag der Schnitt noch bei sechs Ausfall-Tagen. Laut der ZHAW kostet das jährlich 70 Milliarden Franken.
Daran stört sich unter anderem SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. Sie ist Mitinhaberin eines Metallbau-Unternehmens mit rund 90 Angestellten.
Gutjahr will wissen, «welche Arbeitstätigkeit wieder gemacht werden kann»
Mit einer Motion sagt sie möglichen Gefälligkeits-Gutachten den Kampf an: Sie fordert nämlich eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht. Genau darüber will der Nationalrat diese Woche debattieren.
«Es geht hier nicht darum, die Diagnose zu kennen», erklärt Gutjahr in der SRF-«Tagesschau». «Es geht darum, zu erfahren, welche Arbeitstätigkeit wieder gemacht werden kann und welche nicht.»
Dazu gehöre eben, dass man eine arbeitsplatzbezogene Aufhebung der Schweigepflicht mache. «Damit man überhaupt ins Gespräch kommt und die Lösungen suchen kann», sagt die SVP-Nationalrätin.
Ärzte-Vereinigung: Gefälligkeits-Zeugnisse sind Straftatbestände
Unnötig finden das hingegen der Bundesrat und die Ärzte-Vereinigung. Denn: Es könne schon jetzt gegen missbräuchliche Arzt-Zeugnisse vorgegangen werden.
Yvonne Gilli, Präsidentin des Verbands Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, erklärt in der Sendung: «Ärztliche Zeugnisse sind rechtliche Urkunden. Werden sie falsch ausgestellt – das wären eben Gefälligkeitszeugnisse – dann ist das ein Straftatbestand.»
Das könne sehr streng geahndet werden. «Auch wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein solches Zeugnis ausgestellt wurde.»
Mögliche Umplatzierung «muss ich in einem Gespräch ermitteln»
Zudem sei eine schrittweise Wiedereingliederung schon heute möglich. So etwa bei langen Ausfällen wegen psychischer Erkrankungen. Dazu gebe es bereits Instrumente, die man benutzen müsse.
Gutjahr betont, dass sie hier nicht «noch ein weiteres Bürokratie-Monster» haben möchte. «Es geht mir darum, dass ich den Arzt anrufen kann. Und ihm kurz erklären kann, was die Person für eine Arbeitstätigkeit macht.»
Im Gespräch könne man auch erklären, was es für Umplatzierungs-Möglichkeiten gebe. «Das kann ich nicht in einem Formular platzieren. Das muss ich in einem Gespräch ermitteln», erläutert die Nationalrätin.

















