Im Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation soll sich der Bundesrat für die Aufnahme des Tierwohls einsetzen. Das fordert der Ständerat.
Schweine fürs Tierwohl
Der Bundesrat wird beauftragt, das Tierwohl explizit im Nachhaltigkeitskapitel der EFTA zu verankern. (Symbolbild) - keystone

In künftigen Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) soll sich der Bundesrat für die explizite Aufnahme des Tierwohls einsetzen. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen.

Er nahm am Montag stillschweigend eine in der Formulierung etwas abgeänderte Motion der grünen Berner Nationalrätin Christine Badertscher an, die nun wieder zurück an den Nationalrat geht. Dieser hatte ihr im Mai noch in der ursprünglichen Fassung zugestimmt.

Diese lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, das Tierwohl explizit im allgemeinen Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufzunehmen.» Diese Formulierung schien aber dem Ständerat zu stark.

Bundesrat mit Abänderung einverstanden

Er stellte sich hinter einen Änderungsantrag seiner vorberatenden Kommission, welche argumentierte, die Schweiz entscheide über den Inhalt von Efta-Freihandelsabkommen nicht allein. Zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen bildet die Schweiz die Efta.

Der Bundesrat beantragte zuerst Ablehnung des Vorstosses. Wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag im Ständerat sagte, ist die Landesregierung aber mit dem von der Ständeratskommission vorgeschlagenen Abänderungsantrag einverstanden.

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