Schweiz soll sich an Abschiebezentren in Drittstaaten beteiligen
Kurz nach dem EU-Entscheid wurden im Parlament Vorstösse eingereicht. Der Bundesrat soll die nötigen Vorkehrungen treffen für eine Beteiligung an Return Hubs.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU erlaubt es, Rückkehrzentren für Asylsuchende in Drittstaaten zu betreiben.
- Die Schweiz soll sich an solchen Vorhaben ebenfalls beteiligen.
- Dies fordern Ständeräte mit Verweis auf einen früheren Bericht des Bundesrats.
Anfang Woche hat die EU den Weg freigemacht für Rückkehrzentren in Drittstaaten. In solchen «Return Hubs» sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Italien hat bereits Zentren in Albanien, die vielen als Modell dienen, aber politisch umstritten sind.
Nun planen auch die EU-Länder Deutschland, Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland solche Abschiebezentren. Als mögliche Standorte wurden schon Rwanda, Kasachstan oder Usbekistan genannt.
Rückkehrzentren: Schweiz soll nachziehen
Als Schengen-Mitglied könnte sich die Schweiz an diesen Zentren theoretisch ebenfalls beteiligen. Genau dies fordern nun bürgerliche Parlamentarier mit neu eingereichten Vorstössen.
Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) stellt zwar nur Fragen – aber er will den Bundesrat beim Wort nehmen. Denn dieser hat im Frühling einen von Caroni angestossenen Bericht abgeliefert, in welchem er sich grundsätzlich positiv äusserte.

Die Schweiz werde eine Beteiligung an Return Hubs prüfen, wenn andere Staaten dies «rechtskonform und zielführend umsetzen können». Das sei ja nun wohl der Fall, findet Caroni, und will wissen: «Macht die Schweiz mit?»
SVP-Stark: «Unhaltbarer Zustand»
Noch einen Schritt weiter geht der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark. Seine auch von Vertretern der Mitte und der FDP unterzeichnete Motion fordert eine «Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten».

Es sei an der Zeit, dass man endlich eine Lösung habe für diejenigen Asylbewerber, die nicht zurückgeschafft werden können. «Die aktuelle Situation ist einfach ein unhaltbarer Zustand, mit den Rückkehrzentren dagegen hätten wir eine klare Regelung. So hat ein negativer Asylentscheid auch tatsächliche Konsequenzen», so Stark zu Nau.ch.
SVP-Lob für EU
Dann hätte die EU also für einmal einen guten Entscheid gefällt? «Ja, das kann man so sagen», räumt SVPler Stark unumwunden ein. «In diesem Bereich hat die EU den Handlungsbedarf wirklich erkannt.»
Gemäss Stark wäre es nicht nur sinnvoll, bei EU-Rückkehrzentren mitzumachen. Sondern es hätte auch negative Folgen für die Schweiz, wenn sie dies nicht täte: «Das hätte den Effekt, dass wir für die Asylmigranten attraktiver werden.»
Die Flüchtlingshilfe kritisiert solche Rückkehrzentren in Drittstaaten jedoch schon länger. Bei solchen Auslagerungen verliere die Schweiz ein stückweit die Kontrolle: Sind die Verfahren fair, entsprechen die Unterkünfte den Schweizer Vorgaben? Die Schweiz werde abhängig von Drittstaaten oder gar erpressbar – und Zusatzkosten drohten.
«Bei den Verfahren habe ich keinerlei Bedenken», sagt dazu Jakob Stark. Dass Zusatzkosten anfallen könnten, sei dagegen nicht ausgeschlossen. «Aber man müsste dann auch schauen, was die Kosten sind, wenn jemand hier untertaucht.»








