Bern will Sperrgut-Gebühr fest verankern
Der Gemeinderat Bern will das neue Sperrgut-Gebührenmodell definitiv ins Abfallreglement aufnehmen. Die Pauschale beträgt 65 Franken pro Abholung.

Wie die Stadt Bern mitteilt, hat der Gemeinderat die Teilrevision des Abfallreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die seit 2019 per Verordnung geltende Übergangslösung für Dienstleistungen von Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB) gegenüber Kunden, die nicht unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern fallen (zum Beispiel Grossunternehmen), soll nun konkretisiert und im Abfallreglement geregelt werden.
Im Zuge der Teilrevision zudem sollen weitere Aktualisierungen vorgenommen werden. Insbesondere soll das neue Gebührenmodell für den Abholdienst von Sperrgut, das per 1. Januar 2025 versuchsweise eingeführt wurde, definitiv eingeführt und im Abfallreglement verankert werden.
Für eine pauschale Gebühr von 65 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) können Bürger ihr Grobsperrgut von ERB abholen lassen. Der Zeitaufwand für das Aufladen des Sperrguts ist auf fünf Minuten begrenzt. Eine Gebühr nach Gewicht, wie beim früheren Modell, entfällt dagegen.
Die Pauschalgebühr hat den Vorteil, dass die Kunden im Voraus wissen, welche Gebühr sie zahlen müssen. Zudem brauchen die Kehrichtwagen keine teuren Aufbauwaagen mehr. Seit der versuchsweisen Einführung werden wesentlich mehr Abholaufträge gebucht und eine durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass drei Viertel der Kunden das neue vereinfachte Gebührenmodell begrüssen.






