Rösti wegen Pestizid-Grenzwerten im Kreuzfeuer der Kritik
Der Nationalrat hat am Montag in einer ausserordentlichen Debatte über Pestizide und Gewässerschutz diskutiert. Kritik bekam Umweltminister Albert Rösti zu hören. Er handle gesetzeswidrig, sagten Kritikerinnen und Kritiker. Rösti verwahrte sich gegen die Vorwürfe.

Hintergrund der Diskussion war insbesondere, dass Röstis Departement anders als ursprünglich geplant auf die Festlegung von Grenzwerten für das Pestizid Deltamethrin und zwei weitere Wirkstoffe verzichten will. Laut Medienberichten geschah dies aus Rücksicht auf die Landwirtschaft – nach einem Treffen mit Vertretern des Bauernverbands.
Das Bundesamt für Justiz habe dieses Vorgehen als rechtswidrig beurteilt, berichtete die «Rundschau» von Fernsehen SRF im Februar. Nach seiner Einschätzung sei gemäss Gesetz einzig entscheidend, wie schädlich ein Stoff sei.
Für die Sonderdebatte hatten die Fraktionen von Grünen und SP sowie die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy und der Berner EVP-Nationalrat Marc Jost dringliche Interpellationen eingereicht. Zu entscheiden hatte die grosse Kammer nichts.
«Setzt sich der Bundesrat über geltendes Recht hinweg?», fragte die Fraktion der Grünen m Titel ihrer Interpellation. Die SP sprach im Titel ihrer Interpellation von einem «staatsrechtlich fragwürdigen Vorgehen des Umweltministers».
Jost wollte vom Bundesrat unter anderem wissen, aus welchen rechtlichen Gründen er von der Einschätzung des Bundesamts für Justiz abweiche und auf welcher Methodik die Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen beruhe.
Bertschy ihrerseits fragte in ihrer Interpellation: «Weshalb gibt der Bundesrat Partikularinteressen Vorrang bei der Festlegung von Grenzwerten für Pestizide gegenüber dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt? «
Die «NZZ am Sonntag» hatte im Januar über eine Verschmutzung des Flusses Wyna im Kanton Luzern berichtet. Sie bezog sich auf ein Schreiben des Kantons Luzern an die Landwirte. Demnach wurden vom für Fische und Insekten hochgiftigen Wirkstoff Deltamethrin bei Messungen in der Wyna zwischen dem 8. September und dem 8. Oktober 2025 «sehr hohe Konzentrationen» festgestellt.
Auf Nachfrage der «NZZ am Sonntag» hiess es beim Kanton, dass der höchste gemessene Wert den ökotoxikologischen Schwellenwert bis zu 4200-fach überschritten habe. Die Zeitung wies darauf hin, dass das Luzerner Landwirtschaftsamt genau in diesem Zeitfenster im Herbst die Behandlung der Rapsfelder in der Region mit Deltamethrin bewilligt habe.
Die Schweiz habe ein Problem mit der rechtsstaatlichen Durchsetzung des Gewässerschutzes, sagte Hasan Candan (SP/LU). «Wenn Sie eine Milliarde Wassertropfen haben, reicht weniger als ein Tropfen Deltamethrin, um praktisch alle Gewässerorganismen darin zu vergiften oder zu töten».
«Sie sind weder Pestizid- noch Landwirtschaftsminister. Sie haben dafür zu sorgen, dass es der Natur und der Umwelt gut geht», sagte Candan an Rösti gerichtet. «Die Interessen der Menschen in diesem Land stehen an erster Stelle, nicht jene irgendwelcher Verbände.»
Unter verschmutzten Gewässern und labilen Ökosystemen werde längerfristig auch die Landwirtschaft leiden, sagte Marionna Schlatter (Grüne/ZH).
Jost sagte, seine Partei sehe ein Muster des Zögerns, das die Lebensgrundlagen in der Schweiz gefährde. Ohne Grenzwerte fehle den Kantonen schlicht das Instrument für eine wirksame Diagnose.
Auch bei Pestiziden, für die es Grenzwerte gebe, würden diese systematisch überschritten, sagte Bertschy. Und bei den giftigsten Wirkstoffen ohne Grenzwerte nehme die Belastung zu. Trotzdem ergreife der Bundesrat keine Massnahmen. «Das ist fahrlässig.»
Der Bundesrat und das Umweltdepartement begründen ihre Haltung damit, dass es für die drei Wirkstoffe noch keine Alternativen gebe. Sie seien derzeit unverzichtbar. Direktzahlungsberechtigte Betriebe bräuchten für den Einsatz der Wirkstoffe zudem eine kantonale Sonderbewilligung.
Die Landesregierung stellte sich zudem auf den Standpunkt, weder das Gewässerschutzgesetz noch die Verordnung schrieben vor, zu welchem Zeitpunkt neue ökotoxikologisch basierte Grenzwerte für Pestizide festzulegen seien. Der Bundesrat habe die Kompetenz, eine befristete Ausnahme zu gewähren und den Schutz landwirtschaftlicher Kulturen stärker zu gewichten als den Gewässerschutz, wenn sonst die Versorgung mit wichtigen Gütern gefährdet würden.
«Was ich klar verneinen möchte: Dass wir ungesetzlich gehandelt haben», wehrte sich Rösti. Er habe nie gesagt, dass man für Deltamethrin keine Grenzwerte wolle. Es sei aber legitim, für sieben Wirkstoffe bereits Grenzwerte zu erlassen, bei anderen aber zuzuwarten.
Insgesamt stärke die vorgeschlagene Verordnungsänderung den Gewässerschutz so Rösti. «Sobald eine Alternative zu Deltamethrin besteht, kommen wir sofort mit diesem Grenzwert», versprach er zudem.
«Ich handle nicht im Interesse irgendeines Verbandes», sagte Rösti. Es gehe auch um die Interessen der Konsumenten, die einheimische Lebensmittel wollten. Der Bundesrat habe – «auf der Zeitachse» – eine Abwägung vorgenommen.






