Richtpreise für Schweizer Holz ab 1. August möglich
Ab 1. August können Waldbesitzer Richtpreise für ihr Holz festlegen. Der Bundesrat hat einen Artikel im ergänzten Waldgesetz auf dieses Datum in Kraft gesetzt.

Ab dem 1. August können Waldbesitzerinnen und -besitzer mit der nachgelagerten Branche Richtpreise für Schweizer Holz festlegen. Der Bundesrat hat am Freitag den entsprechenden Artikel im ergänzten Waldgesetz auf dieses Datum in Kraft gesetzt.
Empfehlungen für Richtpreise für Rohholz werden damit auf nationaler oder regionaler Ebene möglich. Diese Regelung lehnt sich an gesetzliche Grundlagen für die Landwirtschaft an, welche bereits Richtpreise für Agrarprodukte erlauben, wie die Landesregierung mitteilte.
Förderung eines marktgerechten Angebots- und Nachfrageverhaltens
Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Forstwirtschaft erreicht werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Waldbewirtschaftung und damit zur Sicherung der Funktionen des Waldes.