Weniger Zins für den Bund: Mit der neuen Verrechnungssteuer sollen Obligationen weniger besteuert werden. Die Linken wollen das Referendum ergreifen.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verrechnungssteuer-Reform sieht verschiedene Entlastungen vor.
  • Diese bevorteilen vor allem Wertpapierhändler.
  • Die Linke will voraussichtlich das Referendum ergreifen.

Mit lediglich einer kleinen formalen Differenz geht die Reform der Verrechnungssteuer noch einmal in den Ständerat. Der Nationalrat ist am Montag inhaltlich in allen fünf Differenzen der kleinen Kammer gefolgt.

Offen bleibt lediglich noch eine Präzisierung bezüglich des Inkrafttretens der Vorlage. Dies im Falle der fast sicheren Volksabstimmung über ein Referendum der Linken gegen die Revision.

Der Nationalrat möchte, dass das Gesetz bei einer Annahme durch das Volk sicher auf Anfang 2023 in Kraft treten könnte. Der Ständerat dürfte sich diesem Vorschlag anschliessen.

Weniger Zins aus Obligationen

In der Sache selber entschied sich die grosse Kammer, die Differenzen mit dem Ständerat aus der Welt zu schaffen. Dabei ging es insbesondere um die Erträge aus Ersatzzahlungen, die nun nicht nur auf Inländer beschränkt werden sollen.

Weiter sollen nur ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Was zu einer Minderung der ursprünglich berechneten Steuerausfälle führt. Zudem entfällt auch der Zins aus den Anteilen von ausländischen Geldmarktfonds. Diese werden von der Stempelabgabe befreit.

Abgelehnt hat der Nationalrat zwei Minderheitsanträge aus den Reihen der Grünen und der SP: Letztere wehrte sich namentlich gegen die Abschaffung der Stempelsteuer im konzerninternen Verhältnis.

Vielseitige Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.

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Mehr oder weniger Zins? Anzeige von Börsenkursen an der Zürcher Börse. - Keystone

Zu den einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken kommen zudem stetige Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Bei der Milliarde handle es sich aber nicht um Mindereinnahmen, sondern um Rückstellungen. Diese schulde der Bund für bereits bezahlte Steuern.

Kritik von Links

Franziska Ryser (Grüne/SG) und Jacqueline Badran (SP/ZH) kritisierten noch einmal generell die «Schleifung» der Verrechnungssteuer ganz ohne Not. Es gehe doch einfach nicht an, dass die bürgerliche Mehrheit ständig «Bestellungen der Kapitaleigentümer durchwinkt». Die Revision sei schon längst aus dem Ruder gelaufen. Und mit Sachen ergänzt worden, die nichts mit dem ursprünglichen Ziel der Vorlage zu tun habe.

Finanzminister Ueli Maurer hielt den Anwürfen entgegen, die Vorlage halte sich bezüglich Mindereinnahmen und Mehrausgaben letztlich ungefähr die Waage. Entlastungen in diesem Bereich hätten letztlich immer zu mehr Steuersubstrat geführt. Die Linke solle doch weniger Wahlkampf machen und besser über Investitionen in den Standort Schweiz frohlocken.

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