Ratsmitglieder sollen Bezüge von Kassen nicht offenlegen müssen

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Bern,

National- und Ständeräte sollen Entschädigungen, welche sie von Krankenkassen für Mandate erhalten, nicht offenlegen müssen.

Bundeshaus Bern
Der Bundesrat will die Situation von nicht binären Menschen verbessern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • National- und Ständeräte, die von Kassen Mandate erhalten, müssen sie nicht offenlegen.
  • Zu diesem Entscheid kommt die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission.

Mitglieder von National- und Ständerat sollen Entschädigungen, die sie von Krankenkassen für Mandate in deren Verwaltungsräten und Leitungen erhalten, nicht offenlegen müssen. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) empfiehlt eine entsprechende Initiative von Lorenzo Quadri (Lega/TI) zur Ablehnung.

Die Kommission fällte diesen Entscheid mit 13 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Offengelegt werden müssten gemäss Quadris Vorschlag Entschädigungen für Verwaltungsratsmandate oder die Mitarbeit in der Leitung von Kassen und deren Dachorganisationen.

Die Mehrheit hält es für willkürlich, dies nur für Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen einzuführen, während andere Mandatsträger im Gesundheitsbereich oder vom Bund subventionierten Unternehmen aussen vor bleiben würden. Ratsmitglieder müssten bei Nebenbeschäftigungen bereits heute angeben, ob sie entschädigt werden.

Minderheit unterstützt Anliegen

Die Minderheit unterstützt das Anliegen. Sie will gemäss der Mitteilung in Bezug auf Entschädigungen aus Nebenbeschäftigungen mehr Transparenz schaffen.

Quadri begründet seine Initiative mit den steigenden Prämien. Dem Parlament falle es schwer, das heutige System zu ändern. Dafür verantwortlich sei, dass «einige Ratsmitglieder bei diesen Themen in einem Interessenkonflikt stecken», wie es im Text heisst. Die Sonderbehandlung der Kassen sei gerechtfertigt, weil diese eine gesetzlich geregelte obligatorische Grundversicherung anböten.

Die Initiative geht nun an den Nationalrat. Sagt er ebenfalls Nein dazu, ist das Anliegen vom Tisch. Stimmt er zu, geht die Initiative an den Ständerat.

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