Räte einigen sich bei Umnutzungen

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    Bern,

    Der Nationalrat springt auf die Schiene des Ständerats auf. Künftig dürfen nicht mehr benötigte Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern umgenutzt werden.

    Die Raumplanung sorgte im Nationalrat einmal mehr für Diskussionen. (Themenbild)
    Die Raumplanung sorgte im Nationalrat einmal mehr für Diskussionen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

    Bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist der Nationalrat in wichtigen Punkten auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er erklärte sich einverstanden, unter Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen.

    Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen räumte der Nationalrat die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. Insbesondere die Ratslinke und die GLP argumentierten ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen könnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider.

    Gegenvorschlag zur Landwirtschaftsinitiative

    Einig sind sich die Räte auch darin, den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung zunächst nur für Hotels. Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone und fungiert zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

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