Professionelle Lobbyisten sollen Auftraggeber melden müssen

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Bern,

Wer im Bundeshaus für seine Interessen weibeln geht, soll sich künftig outen müssen. Der Ständerat hat eine parlamentarische Initiative angenommen.

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Ein Lobbyist im Bundeshaus in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Bundeshaus lobbyiert, soll künftig offenlegen, wessen Interessen er vertritt.
  • Das will der Ständerat gemäss eines Beschlusses von heute Dienstag.

Professionelle Lobbyistinnen und Lobbyisten, die ins Parlamentsgebäude kommen, müssen nach dem Willen des Ständerates künftig bekanntgeben, für wen sie arbeiten. Ratsmitglieder dürfen aber weiterhin je zwei Zutrittsausweise abgeben.

Die kleine Kammer hiess dazu am Dienstag Änderungen im Parlamentsgesetz und der zugehörigen Verordnung gut. Den Anstoss dazu gegeben hatte Didier Berberat (SP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Interessenbindung offenlegen

Heute darf jedes Ratsmitglied für zwei Personen Zutrittsausweise ausstellen lassen. Das soll mit dem Ständeratsbeschluss so bleiben, aber die Räte müssen neu angeben, ob die Inhaber dieser Karten Familienmitglieder, persönliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder Interessenvertreterinnen und -vertreter sind.

Interessenvertreter müssen zusätzlich offenlegen, in wessen Auftrag sie tätig sind. Wenn sie als Angestellte einer auf Lobbying spezialisierten Firma arbeiten, müssen sie auch ihren Arbeitgeber nennen. Der Ständerat bevorzugte mit dieser Neuerung die von der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) beantragte Variante.

Tagesgäste weiterhin willkommen

Zwei Minderheiten nannten die mit dieser Variante weiterhin bestehende Verbindung zwischen Lobbyisten und einzelnen Ratsmitgliedern «ungesund», «inzestuös» oder «merkwürdig». Ihre Anträge für eine von Ratsmitgliedern unabhängige Vergabe der Zutrittskarten für Profi-Lobbyisten wurden aber deutlich abgelehnt.

Nach wie vor können Ratsmitglieder auch Tagesgäste empfangen, wobei dies auch Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter sein können. Diese Personen müssen im Bundeshaus aber vom Ratsmitglied begleitet werden. Diese an sich schon heute geltende Regelung soll neu gesetzlich verankert und durchgesetzt werden.

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