Prinzip der gewaltfreien Erziehung wird gesetzlich verankert
Eltern in der Schweiz sollen Kinder ohne Gewalt erziehen – dieser Grundsatz wird neu ausdrücklich im Zivilgesetzbuch festgeschrieben.

Eltern haben Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Dieses Prinzip wird jetzt ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen.
Er hiess am Dienstag mit 33 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine vom Bundesrat eingebrachte Ergänzung des Zivilgesetzbuchs gut. Der Nationalrat hatte ihr schon im Mai zugestimmt. Ziel der Vorlage ist es, klarzustellen, dass Gewalt in der Erziehung nicht erlaubt ist, und damit zur Gewaltprävention beizutragen.
Gewaltfreiheit nun gesetzlich festgeschrieben
Die Bundesratsvorlage sieht zwei neue Sätze im Zivilgesetzbuch vor. Im ersten wird die Gewaltfreiheit im Gesetz verankert. Laut dem zweiten müssen die Kantone dafür sorgen, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
Jedes fünfte Kind in der Schweiz erfährt regelmässig psychische Gewalt. Das zeigte eine im November 2024 von der Organisation «Kinderschutz Schweiz» vorgestellte Studie.