Prämienschulden sollen Selbstständigerwerbende nicht in den Konkurs treiben. Der Nationalrat wünscht dafür eine Anpassung des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und fordert, offene Prämienrechnungen der Grundversicherung als Privatschulden zu behandeln.
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Krankenkassenkarten liegen auf einem Tisch. - keystone

Mit 94 zu 93 Stimmen und einer Enthaltung sagte die grosse Kammer am Donnerstag Ja zur entsprechenden Motion ihres Präsidenten Martin Candinas (Mitte/GR). Die Motion geht nun an den Ständerat.

Wer im Handelsregister eingetragen und mit den Prämien im Rückstand sei, werde nach geltendem Recht auf Konkurs betrieben, heisst es im Motionstext. Dies sei der Fall, obwohl Prämienschulden mit der geschäftlichen Aktivität nichts zu tun hätten. Berufliche Existenzen so zu zerstören, sei fragwürdig.

Mit einem Pfändungsverfahren, wie es gegenüber Privatpersonen aufgenommen werde, könnten Konkurse vermieden und die Verfahren schneller abgeschlossen werden, hiess es in der Begründung der Motion.

Der Bundesrat plädierte jedoch für ein Nein zu einer solchen Ausnahmeregelung: Die Pfändung vermeide Konkurse von überschuldeten Selbstständigen nicht, sondern verzögere sie nur, und zwar zu Lasten der Gläubiger. Bei den Prämien wäre zudem mit einer schlechteren Zahlungsmoral zu rechnen.

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