Mitglieder von National- und Ständerat erhalten Kosten für dienstliche Reisen per Flugzeug künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet. Als Zweitrat hat am Montag der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid der kleinen Kammer fiel mit 29 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Damit wird ein Flugticket in Zukunft nur noch vom Bund bezahlt, wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder durch den Verzicht aufs Fliegen eine zusätzliche Übernachtung notwendig wäre.

Bis anhin gab es keine Bestimmungen zur Verwendung von Verkehrsmitteln durch Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Mit dem Entscheid vom Montag unterliegen diese künftig den gleichen Regeln wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung.

Die Änderung der entsprechenden Verordnung geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) zurück.

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