Das Parlament will über eine mögliche Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten entscheiden.
Thomas Minder (parteilos/SH) plädierte im Ständerat für die Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten.
Thomas Minder (parteilos/SH) plädierte im Ständerat für die Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten. - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament will über eine Ausschaffung von Terroristen in Folterstaaten entscheiden.
  • Laut Völkerrecht und Bundesverfassung ist dies zurzeit noch verboten.

Laut zwingendem Völkerrecht und der Bundesverfassung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter droht. Das Parlament will nun aber eine Ausnahme für Terroristen entscheiden. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat angenommen.

Mit 22 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung überwies die kleine Kammer am Dienstag den Vorstoss von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) an den Bundesrat - gegen den Willen seiner Kommission.

Die Mehrheit befand, es dürfe nicht sein, dass selbst Terroristinnen und Terroristen nicht ausgeschafft werden könnten, weil ihnen in der Heimat Folter oder die Todesstrafe drohten. Thomas Minder (parteilos/SH) argumentierte, es sei an Absurdität nicht zu übertreffen, wenn ein souveräner Staat einen Landesverweis aus völkerrechtlichen Gründen nicht vollziehen könne.

Auch Martin Schmid (FDP/GR) sprach sich für den Vorstoss aus. Er plädierte allerdings dafür, diesen innerhalb der Schranken der Bundesverfassung umzusetzen. Der Bundesrat sieht hierfür indes keinen Spielraum.

Zum Folterknecht machen

Die Gegnerinnen und Gegner warnten vergeblich vor den Folgen. Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG) räumte ein, dass es sich um ein Dilemma handle. Verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung ihrer Strafe in der Schweiz blieben, stellten eine potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Würde die Schweiz sie ausschaffen, würde sie aber gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen - und sich sich selber zum Folterknecht machen.

Andrea Caroni (FDP/AR) versicherte, er habe ein gewisses Verständnis für den Frust darüber, dass Täter nicht ausgeschafft werden könnten. Doch: Mit einer Ausweisung in Folterstaaten würde die Schweiz den Rechtsstaat verraten. «Wir foltern nicht, und wir lassen auch nicht foltern», sagte Carroni. Er rief dazu auf, die höchsten Werte nicht im blinden Eifer gegen die blinden Eiferer zu zerstören - «damit wir nicht eines Tages werden wie sie».

Andere Lösungen finden

Justizministerin Karin Keller-Sutter empfahl dem Rat ebenfalls, die Motion abzulehnen. Die Sicherheit der Bevölkerung habe oberste Priorität, sagte sie. «Wir müssen uns aber auch an die Grenzen des Rechtsstaates halten.»

Bei den fünf Irakern, die in den Medien immer wieder als Beispiel genannt würden, sei klar, dass ihnen die Todesstrafe drohe, je nachdem auch Folter. Daher sei es im Moment nicht möglich, diese Personen zurückzuschieben. «Mich ärgert das auch», sagte Keller-Sutter. Es gelte aber, andere Lösungen zu finden.

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