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Parlament verlangt schnellere IV-Abklärungen und Wartegeld

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Bern,

Das Parlament drängt auf schnellere Rentenentscheide und finanzielle Absicherung während der Wartezeit.

Ständerat
Mit 25 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen überwies der Ständerat am Donnerstag eine Motion von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) an den Bundesrat. (Archivbild) - keystone

Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollen während der Wartezeit auf einen Entscheid der Invalidenversicherung (IV) finanziell abgesichert werden, zum Beispiel mit einem Wartegeld. Das Parlament will so auf schnellere Rentenentscheide hinwirken.

Mit 25 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen überwies der Ständerat am Donnerstag eine Motion von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) an den Bundesrat. Konkret muss der Bundesrat für eine Beschleunigung des IV-Verfahrens sorgen und für eine finanzielle Absicherung der Betroffenen sorgen.

Beschleunigtes Verfahren und finanzielle Sicherheit gefordert

Das Wartezeit-Taggeld könnte zwischen dem Ende der beruflichen Eingliederung und dem IV-Rentenentscheid ausbezahlt werden. Bis dieser erfolgt, kann es laut der Begründung der Motion so lange dauern, dass der Anspruch auf Krankentaggelder erschöpft und das Vermögen aufgebraucht ist, so dass Betroffene aufs Sozialamt müssen.

Eine knappe Mehrheit der Ständeratskommission unterstützte die Motion. Mit einem Wartegeld könne «der Druck erhöht werden», die zuweilen jahrelangen Verfahren zu beschleunigen, sagte Josef Dittli (FDP/UR). Das Wartegeld lasse sich praktisch kostenneutral umsetzen.

Bundesrat lehnt Motion ab

Der Bundesrat lehnte die Motion ab und verwies auf bisherige Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Es sei nicht Sache der IV, während der Abklärung Versicherte finanziell abzusichern. Dafür gebe es andere Versicherungsleistungen. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warnte zudem vor finanziellen Folgen für die IV.

Abgelehnt hat der Ständerat hingegen die Forderung nach nationalen und unabhängigen Zentren für medizinische Begutachtungen. Diese hätten nicht nur Abklärungen zu IV-Renten vornehmen sollen. Auch Gutachten für andere Versicherungsfälle sowie zu Haftpflicht- und Staatshaftungsfällen hätten zu ihren Aufgaben gehören sollen.

Die kleine Kammer sagte mit 29 zu 13 Stimmen und mit einer Enthaltung Nein zur entsprechenden Motion von Baptiste Hurni (SP/NE). Die Forderung ist vom Tisch.

Kommentare

User #6335 (nicht angemeldet)

40 Jahre gearbeitet und in unser Sozialsystem eingezahlt ! Leider wurde ich durch einen Behandlungsfehler zum IV Fall 😔 Entwürdigend und neben den Physischen und Psychischen Folgen auch finanziell eine Belastung ! Eigentlich geht es aber auch nicht um mich als Geschädigten, sondern das Spital und die Ärzte zu schützen ! Einfach nur schäbig :-(

User #2802 (nicht angemeldet)

Zahlt alles die arbeitende Bevölkerung

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