Parlament

    Parlament über die Schaffung einer thermischen Stromreserve einig

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Ständerat hat die letzten Differenzen bei der Schaffung einer thermischen Stromreserve bereinigt. Die Vorlage ist somit bereit für die Schlussabstimmung.

    strom schweiz
    Die Schweiz gehört mit 33,8 Eurocent pro Kilowattstunde zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit und belegt Platz zehn im internationalen Vergleich. (Symbolbild) - keystone

    Der Ständerat hat am Mittwoch die noch vorliegenden Differenzen bei der Schaffung einer thermischen Stromreserve bereinigt. Diese betrafen einige Punkte bei den Sanktionsmassnahmen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.

    Im Rat empfahl Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) die nach der Behandlung im Nationalrat vorliegende Fassung bei den Strafbestimmungen zu übernehmen. Die nötigen Klärungen seien erfolgt.

    Den Fahrlässigkeitsbestimmungen des Nationalrats könne der Ständerat auch zustimmen. Ihre Umsetzung werde zwar schwierig, da von ihnen in der Regel Organisationen betroffen seien und nach Verantwortlichen gesucht werden müsste. Angesichts des geringen Umfangs spiele die Bestimmung aber kaum eine Rolle.

    Bundesrat dankt für speditive Behandlung

    Bundesrat Albert Rösti dankte für die speditive Behandlung. Das Gesetz sei eine Versicherung, welche es hoffentlich nicht brauche. Jetzt könne der Bund die Verträge unterzeichnen, damit die thermischen Reservekraftwerke entstehen können. Deren Bau gehe über 2026 hinaus.

    Mit der thermischen Stromreserve soll die Schweiz besser für Strom-Mangellage gewappnet sein. Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.

    Notwendigkeit der thermischen Stromreserve

    Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln sollen daher – mit der Änderung des Stromversorgungsgesetzes – auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

    Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve war zuvor bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.

    Am Schluss bestanden zwischen den Räten nur noch bei den Strafbestimmungen Differenzen.

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    Kommentare

    User #1578 (nicht angemeldet)

    Es gibt nur einen sinnvollen Energiesicherungsweg, den Weg über die Kernkraft! Alles andere ist ideologischer Mumpitz , der uns in die Steinzeit zurückführt!

    User #5617 (nicht angemeldet)

    Wie immer in der CH-Politik: Zuerst "temporär" mit "Notrecht" wird dann still und leise in normales Recht umgewandelt. Schleichende verwässerung der Demokratie...

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