Parlament soll in Krisen schneller handlungsfähig sein
Die zuständige Kommission des Ständerats möchte, dass das Parlament in einer Notlage schneller und besser reagieren kann.

Das Wichtigste in Kürze
- CVP-Ständerat Beat Rieder schlägt per Initiative eine Rechtsdelegation vor.
- Diese soll in der «ausserordentlichen Lage» die Erlasse des Bundesrats prüfen.
- Die zuständige Ständeratskommission hat sich aber gegen die Initiative ausgesprochen.
Das Parlament soll nach Auffassung der zuständigen Kommission des Ständerats in einer Notlage schneller und besser reagieren können. Die Schaffung einer Rechtsdelegation lehnt die Kommission jedoch ab. Die Corona-Krise hat es gezeigt: Im Krisenfall muss es auch in der Bundesversammlung schnell gehen, weil rasches Handeln unabdingbar ist. Mit seiner parlamentarischen Initiative schlägt CVP-Ständerat Beat Rieder (VS) vor, dass die Bundesversammlung eine Rechtsdelegation schafft, die in der «ausserordentlichen Lage» die Erlasse des Bundesrats, wie zum Beispiel Notverordnungen, prüft.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich am Montag mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die Schaffung einer Rechtsdelegation ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kommission hielt jedoch fest, dass derzeit mehrere Möglichkeiten für eine stärkere Mitsprache des Parlaments in Krisenzeiten umfassend geprüft würden. Derzeit befasst sich die Schwesterkommission aus dem Nationalrat (SPK-N) mit den Vorschlägen. Die Schaffung einer Rechtsdelegation werde in diesem Rahmen auch geprüft.
Ausserdem ist die Mehrheit der SPK-S der Auffassung, dass die Kompetenzen einer Rechtsdelegation weitergehen müssten, als nur die Erlasse zu überprüfen. Falls die Rechtsdelegation auch die Kompetenz erhalten solle, Entscheidungen zu treffen, müsste aber die Verfassung geändert werden. Andere Instrumente zur Stärkung des Parlaments in Krisenlagen seien deshalb naheliegender, heisst es in der Mitteilung weiter.
Nach geltender Verfassung hat der Bundesrat in Eigenregie die Kompetenz, Notverordnungen zu erlassen. Das Parlament kann Notverordnungen nur durch die Bundesversammlung beschliessen, nicht aber über einzelne Delegationen.